04.02.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Roland Franz und Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte.
"Betroffen sind alle Rentenzahlungen - auch Renten, die bereits vor dem 1. Januar 2005 begonnen haben, die sogenannten Bestandsrenten. Anlass für die Einführung der neuen Rentenbesteuerung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002. Das Gericht hatte entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung - gesetzliche Rente, Riester, Rürup - gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Bisher unterlagen Beamtenpensionen voll der Besteuerung, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung dagegen nur in Höhe des Ertragsanteils in der Regel zwischen 27% und 32%," erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
Der lebenslange steuerpflichtige Anteil in Prozent beträgt je nach Rentenbeginn im Jahr
2009-58%
2010-60%
2011-62%
2012-64%
2013-66%
2014-68%
20..
2020-80%
2040-100%
Das bedeutet, die Rente ist für verheiratete Ehegatten steuerfrei in Höhe von bis zu
* ca. 16.500 EUR bei Renteneintritt im Jahr 2010,
* ca. 16.100 EUR bei Renteneintritt im Jahr 2011.
Per Gesetz wurden die jeweiligen Rentenversicherer verpflichtet, die Finanzämter über die Höhe der Rentenzahlung zu informieren. Die Finanzämter prüfen überschlägig, ob Steuerpflicht bestehen könnte und wenn sie zu einem Pro-Fiskus-Ergebnis gelangen, wird der Betroffene aufgefordert, nachträglich für mindestens 4 Jahre eine Steuererklärung einzureichen.
"Wer allerdings aufgrund der Höhe seiner Renteneinkünfte, zum Beispiel weil die Freibeträge wesentlich überstiegen werden oder weil er noch andere Einkünfte hatte, z.B. aus Vermietung und Verpachtung/Betriebsrente, fest damit rechnen musste, mit den Renteneinkünften besteuert zu werden, riskiert ein Verfahren wegen leichter Steuerverkürzung oder je nach Umfang gegebenenfalls wegen Steuerhinterziehung", warnt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
Interessant in diesem Zusammenhang ist ein Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz2 mit folgendem Leitsatz: "Rentner sind (...) auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt in dem vor Inkrafttreten der Neuregelung ergangenen (letzten) Einkommensteuerbescheid mitgeteilt hat, dass sie nicht mehr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet seien".
Der klagende Rentner hätte nur bei einem gleichbleibendem Sachverhalt und einer unveränderten Rechtslage auf die künftige Abgabe von Steuererklärungen verzichten dürfen. Genau daran - so das Gericht in seiner Begründung - fehlt es angesichts des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz.
"Beziehen Sie oder Ihr Ehepartner eine Rente, regelt das Einkommensteuergesetz, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Maßgebend für die Abgabepflicht ist der Gesamtbetrag der Einkünfte", so Bettina M. Rau-Franz.
Abgabepflicht für Rentner ohne Arbeitslohn und Versorgungsbezüge:
Alleinstehende müssen eine Steuererklärung abgeben
* für 2012, wenn Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 8.004,00 EUR beträgt;
* für 2013, wenn Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 8.130,00 EUR beträgt.
Verheiratete müssen eine Steuererklärung abgeben
* für 2012, wenn Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 16.008,00 EUR beträgt;
* für 2013, wenn Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 16.260,00 EUR beträgt.
Zur Verdeutlichung: Die Abgabepflicht hat sich durch die Gesetzesänderung ab 2005 wesentlich verändert. Die genannten Zeiträume betreffen lediglich die "aktuellen" Veranlagungszeiträume!
Das Thema ist vielschichtig und lässt sich fortsetzen, zum Beispiel
Zu diesem Artikel erreichte uns folgender Leserkommentar:
"Ich verstehe nicht ganz, warum eine unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung dem Gleichbehandlungsgesetz widersprechen: Wer in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, hat diese Beiträge in aller Regel auch versteuert, weshalb in meinen Augen eine Besteuerung lediglich des Ertragsanteils kein anderer Fakt ist, als die komplette Versteuerung von Beamtenpensionen bei Auszahlung. In beiden Fällen wird der Betrag einmal versteuert, nur dass der normale Arbeitnehmer mit seiner Versteuerung teilweise in Vorkasse geht. Mit der aktuellen Regelung zahle ich als Angestellte Steuern auf die Beiträge und im Rentenalter muss ich auch den Eigenanteil, den ich geleistet habe, noch einmal versteuern. Eine Gleichbehandlung bei der aktuellen Lage der Besteuerung im Alter wäre es in meinen Augen, wenn mein Eigenanteil für die Rentenversicherung nicht mit versteuert werden würde oder ein Beam ter anteilig auch das versteuern müsste, was sein Dienstherr monatlich für seine Pension aufwenden muss. Mich würde ja mal interessieren, wie ein Anwalt oder Steuerberater diese Gleichbehandlung bewertet."
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?