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Steuerliche Entlastungen und mehr Kindergeld ab 2019

30.10.2018  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Mit dem Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG) beabsichtigt der Gesetzgeber in zwei Stufen zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 die steuerlichen Grundfreibeträge anzuheben.

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Darüber hinaus erhöht sich das Kindergeld ab 01.07.2019, also mit einer zeitlichen Verzögerung von 6 Monaten, um jeweils 10 Euro pro Kind.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Der steuerliche Grundfreibetrag wird

  • zum 01.01.2019 von 9.000 Euro um 168 Euro auf 9.168 Euro und
  • zum 01.01.2020 von 9.168 Euro um 240 Euro auf 9.408 Euro

angehoben.

Für Verheiratete ergeben sich entsprechend die doppelten Beträge.

Der steuerliche Grundfreibetrag entspricht dem Existenzminimum. Einkünfte, die das Existenzminimum nicht übersteigen, werden entsprechend nicht besteuert. Einkommensteuern, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer müssen erst dann gezahlt werden, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird.

Kompensation der kalten Progression

Um die sog. kalte Progression zu kompensieren, werden die tariflichen Eckwerte des Einkommensteuertarifs

  • ab 01.01.2019 um 1,84% und
  • ab 01.01.2020 um 1,95%

nach rechts verschoben.

Unter der kalten Progression versteht man die steuerliche Mehrbelastung, die immer dann entsteht, wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Inflation, also an die allgemeine Preissteigerung, angepasst werden.

Erhöhung des Kindergeldes

Das Kindergeld wird ab 01.07.2019 für jedes Kind um jeweils 10 Euro angehoben.

Danach ergeben sich folgende Werte:

für das 1. und 2. Kind ab dem 3. Kind ab dem 4. Kind
bis 30.06.2019 194,00 € 200,00 € 225,00 €
ab 01.07.2019 204,00 € 210,00 € 235,00 €

Erhöhung des Kinderfreibetrags

Darüber hinaus wird der Kinderfreibetrag

  • zum 01.01.2019 von 4.788 Euro um 192 Euro auf 4.980 Euro

angehoben.

Der Autor:

Volker Hartmann

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungs­erfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.



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