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Steuerhinterziehung: Fallstricke bei der Selbstanzeige

03.06.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: GRP Rainer LLP, Rechtsanwälte und Steuerberater.

Immer mehr Steuersünder nutzen die Selbstanzeige, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Damit sie strafbefreiend wirkt, müssen viele Faktoren beachtet werden.

Verschiedene Medien berichten, dass die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung neue Rekordstände erreicht. Gründe dafür gibt es mehrere: Die Angst vor der Entdeckung, z.B. wenn der eigene Name auf einer angekauften Steuer-CD auftaucht oder durch die verstärkte Kooperation der deutschen und ausländischen Behörden. Auch ehemalige Steueroasen erklären sich zunehmend zur engen Zusammenarbeit bereit. Nicht zuletzt zeigen auch die Fälle prominenter Steuersünder Wirkung und auch die geplante Regelverschärfung für die Selbstanzeige ab Anfang 2015.

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Damit eine Selbstanzeige tatsächlich strafbefreiend wirkt, müssen allerdings eine ganze Reihe von Faktoren beachtet werden. Denn so einfach hat der Gesetzgeber die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit nicht gemacht. So muss eine Selbstanzeige für das Finanzamt selbsterklärend sein. Das heißt, die Finanzbehörden müssen anhand der Angaben in der Lage sein, die Höhe der Nachzahlung direkt zu ermitteln. Dabei kann auch zunächst eine Schätzung der Einkünfte und der sich daraus ergebenen Steuernachzahlungen reichen. Wichtig ist, dass die Schätzung nicht zu niedrig ist, da sie später nicht nach oben korrigiert werden kann. Eine „Salami-Taktik“ funktioniert bei der Selbstanzeige nicht.

Die Angaben bei der Selbstanzeige müssen also so vollständig wie nur möglich sein. Außerdem muss sie auch rechtzeitig gegenüber dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Sind die Behörden, dem Steuersünder bereits auf der Spur, ist es schon zu spät.

Daher sollten reuige Steuersünder nicht mehr lange warten, wenn sie mit einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Legalität zurückkehren möchten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte unbedingt ein im Steuerrecht erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Er kann die Selbstanzeige so verfassen, dass sie ihre strafbefreiende Wirkung entfaltet. Laien, die dies auf eigene Faust oder mit der Hilfe von Musterformularen versuchen, gehen ein hohes Risiko ein.

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