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Steuererklärung auch für steuerbefreite Vereine Pflicht

10.05.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.

Finanzämter verschicken alle drei Jahre Aufforderung

Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und Organisationen (z. B. Stiftungen), die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (z.B. Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Kindergärten, Naturschutzvereine usw.), in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.

Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck Gem 1) abgeben und Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte beifügen.

Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen identisch ist, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen. Viele haben aber in den letzten Tagen eine schriftliche Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der genannten Unterlagen erhalten.

Wie üblich, werden keine Steuererklärungs-Formulare mehr an die Vereine versandt. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Hierfür ist eine Registrierung über ELSTER erforderlich (www.elster.de).

Nach erfolgreicher Registrierung geht es über www.elsteronline.de zum „Login“. Danach „Privater Bereich“ > Formulare > Formular Körperschaftsteuererklärung“ KSt1 B“ auswählen.

Da aktuell die elektronische Übermittlung nicht möglich ist, können die benötigten Vordrucke im Internet unter www.fin-rlp.de – hier „Vordrucke > Körperschaftsteuer > Gemeinnützigkeit“ als ausfüllbare pdf-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden. Wenn die Vereine bzw. ihre Vorstände über keinen Internetzugang verfügen, können die Vordrucke ausnahmsweise bei dem zuständigen Finanzamt abgeholt werden.




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