08.01.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Ab 2019 werden auf ein Einkommen von 9.168 Euro keine Steuern erhoben. Die Anhebung des Grundfreibetrags beträgt 168 Euro zum Vorjahr und soll die Inflation ausgleichen. Genau im selben Umfang werden die Beiträge, die der Steuerzahler für Unterhaltszahlungen an nahe Angehörige absetzen kann, erhöht. Im Jahr 2019 beträgt der Höchstbetrag für den Abzug an Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung 9.168 Euro. Zusätzlich werden die Tarif-Eckwerte bei der Einkommensteuer für das Jahr 2019 um 1,84 Prozent angepasst, um die geschätzte jährliche Inflation auszugleichen.
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Ab Januar 2019 wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 auf 2,5 Prozent gesenkt. Die Beiträge für die gesetzlichen Krankenversicherungen werden wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Bislang wurden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen ausschließlich von den Arbeitnehmern eingezahlt. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt unverändert.
Im selben Atemzug kommt es zu einer Anhebung der Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung um 0,5 Prozent. Diese Kosten werden ebenfalls zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Somit beträgt die Belastung für die Versicherten mit Kindern 1,525 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Nur in Sachsen gilt eine andere Aufteilung. Dort beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,025 Prozent. Kinderlose müssen ab dem 23. Geburtstag wie bisher noch einen Zuschlag von 0,25 Prozent ohne Unterstützung des Arbeitgebers bezahlen.
Die Beitragszahler werden laut Bundesregierung bei der Arbeitslosen- und Krankenversicherung um insgesamt rund 14 Milliarden Euro entlastet. Bei einem Beispielseinkommen von 40.000 Euro im Jahr kommen davon netto jeden Monat in etwa 16 Euro an, wenn der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 1 Prozent beträgt. Insgesamt steigt durch die Steuer- und Sozialversicherungsentlastung in unserem Beispielfall das monatliche Nettogehalt in etwa um 25 Euro je Monat. Je höher die Einkünfte, desto größer ist prinzipiell die Steuerentlastung. Absolute Geringverdiener profitieren somit von den Steuerentlastungen am wenigsten.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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