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Spenden für Taifun-Opfer: Bund und Länder vereinfachen finanzielle Unterstützung

03.12.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium der Finanzen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat Regelungen erlassen, die Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen und Unternehmen bei Unterstützungen zugunsten der Opfer des Taifuns „Haiyan“ vorsehen.

Der Taifun „Haiyan“ hat den Philippinen enorme Schäden zugefügt und großes menschliches Leid verursacht. Soforthilfemaßnahmen tragen bereits dazu bei, das drängendste Leid der Menschen vorübergehend zu lindern. Darüber hinaus möchte die Bundesregierung die erneut hohe Spendenbereitschaft in Deutschland unterstützen, damit alle gesellschaftlichen Gruppen - vom Verein über Unternehmen bis hin zu Privatpersonen - schnell helfen können.

Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Opfer des Taifuns „Haiyan“ vorsehen. Die Vereinfachungen gelten vom 9. November 2013 bis 31. März 2014. Bund und Länder leisten damit einen Beitrag, den Opfern des Taifuns „Haiyan“ schnell und unkompliziert zu helfen.

Die Regelungen sehen Folgendes vor:

  • einen vereinfachten Zuwendungsnachweis (Abschnitt III)
  • die Zulässigkeit von Spendenaktionen gemeinnütziger Körperschaften (Abschnitt IV)
  • die Unterstützung durch Arbeitslohnspenden und Beihilfen (Abschnitt II)
  • Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen von Unternehmen (Abschnitt I)

Diese Instrumentarien unterstützen die bereits angelaufenen Hilfsmaßnahmen und setzen ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme.

Siehe auch: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Taifuns „Haiyan“ auf den Philippinen (PDF, 38,6 KB)


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