02.04.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und die Bauindustrie sind sich einig: Wer die Transformation der kommunalen Infrastruktur vorantreiben möchte, muss die Träger der Infrastruktur stärken und sie von ihren Fesseln befreien. Ohne eine schlagkräftige Reform wird es nicht gehen. Der Dreiklang „Entlastung, Digitalisierung, Entbürokratisierung“ muss insbesondere auch für Planung, Genehmigung und Vergabe gelten. Dies haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) heute in Berlin unterstrichen.
Basiswissen zur ersten Orientierung im Vergaberecht
Angesichts eines Investitionsrückstands von annähernd 190 Milliarden Euro bei der kommunalen Infrastruktur ist es dringend erforderlich, die Rahmenbedingungen zur schnellen und effektiven Umsetzung kommunaler Investitionen zu verbessern. Ob kommunale Wege und Straßen, Brücken, die Wasser- und Abwasserinfrastruktur, die energetische Sanierung von über 180.000 kommunalen Gebäuden oder erforderliche Maßnahmen zur Anpassung der Kommunen an die Folgewirkungen des Klimawandels: Die Herausforderungen sind gewaltig und dulden keinen weiteren Aufschub.
Mit dem von Bund und Ländern beschlossenen Sondervermögen Infrastruktur ist das richtige Signal gesetzt. Nun müssen den Worten Taten folgen. Hierzu zählt, dass die für Länder und Kommunen vorgesehenen 100 Milliarden Euro ganz überwiegend und bürokratiearm den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Denn vor Ort ist die Expertise. In den Städten und Gemeinde kennt man die Bedarfe und deren Dringlichkeit. Hier braucht es keine Vorgabe von Bund oder Ländern, sondern mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung. Gleichzeitig müssen die zwingend erforderliche Vereinfachungen von Planungs- und Genehmigungsverfahren umgesetzt und das Vergaberecht flexibilisiert werden. Hier setzen wir auf schnelles, verlässliches und beherztes Engagement der neuen Bundesregierung", so Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des DStGB. Praxisgerechtere Vergabeverfahren brauchen zwingend mehr Flexibilität, zum Beispiel beim Losgrundsatz und höheren Wertgrenzen.
Die Bauunternehmen stehen bereit, die enormen Bauaufgaben in unseren Städten und Gemeinden kurzfristig zu lösen. Die Kommunen können sich dabei auf die hohe Leistungsfähigkeit der vielen kleinen, mittleren und größeren Unternehmen am Bau verlassen. Dafür braucht es eine Vielfalt an unterschiedlich großen Projekten, damit alle Firmen – gerade aus dem Mittelstand – mit anpacken können. Schließlich ist die Sanierung des Rathauses anders zu bewältigen als der Ersatzneubau einer großen Brücke wie in Berlin. So kann das Sondervermögen effizient umgesetzt und unsere Infrastruktur schnellstmöglich in hoher Qualität modernisiert werden.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des HDB
Das Vergaberecht dient in erster Linie der wirtschaftlichen Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen und sollte nicht überfrachtet werden. „Öffentliche Auftraggeber müssen für sich entscheiden können, welche Vergabeform bei den vielen Bauaufgaben im Einzelfall für sie die richtige ist. Schließlich sind Projekte unterschiedlich komplex, Bauverwaltungen unterschiedlich ausgestattet und die Bauwirtschaft äußerst breit aufgestellt“, so Dr. Berghegger und Müller.
Positionspapier "Investitionsoffensive für kommunale Infrastruktur"
Bild: Karolina Grabowska Karolina Grabowska (Pexels, Pexels Lizenz)
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