Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

So schützt man sich vor Cyberkriminalität am Arbeitsplatz

09.10.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesverband deutscher Banken.

Achtung am Arbeitsplatz! Selbst erfahrene Mitarbeiter von Unternehmen fallen auf geschickt gefälschte Zahlungsaufträge rein und überweisen Geld auf Konten von Kriminellen. Der Bankenverband appelliert deshalb im Rahmen des European Cyber Security Month (ECSM), am Arbeitsplatz besonders aufmerksam zu sein.

Ungewöhnliche Aufträge für Geldtransfers ins Ausland sollten Angestellte im Vorfeld gründlich prüfen. Im Zweifel dürfen Mitarbeiter sich nicht scheuen, direkt beim Vorgesetzten nachzufragen und sich den Zahlungsauftrag nochmals bestätigen zu lassen.

Anzeige
Recht für Einkäufer

Grundlagen für Nicht-Juristen: von A wie AGB bis Z wie Zahlungsbedingungen

Mit rechtlichem Know-how rechtssicher gegenüber Lieferanten auftreten!

Beim sogenannten Chefbetrug (CEO-Fraud) spionieren Betrüger teilweise über lange Zeiträume ein Unternehmen aus, bis sie mit den internen Abläufen vertraut sind. Auf diese Weise gelingt es immer wieder, Zahlungsaufträge sehr echt scheinen zu lassen, indem sie Bezug auf konkrete Geschäfte oder geplante Investitionen nehmen. Es gibt auch Betrugsangriffe, in denen die eigentlich korrekte Bankverbindung des Empfängers durch die des Täters ersetzt wird ("Mandate-Fraud"). Zum Beispiel, indem per E-Mail eine angeblich neue Bankverbindung eines Geschäftspartners bekannt gegeben wird.

Sobald klar ist, dass eine falsche Zahlung ausgelöst wurde, muss so schnell wie möglich die kontoführende Bank informiert werden. Kreditinstituten gelingt es zwar immer wieder, betrügerische Zahlungen zu stoppen. Dies ist aber nur möglich, wenn diese dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben sind. Und auch in solchen Fällen, in denen in einem Unternehmen ein Betrug erfolgreich aufgedeckt und abgewendet wurde, sollten die Daten des Täterkontos an die Bank weitergegeben und bei der Polizei Anzeige erstattet werden.

nach oben
FAQ