Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Regierung vereinfacht in letzter Minute digitale Arbeitsverträge

22.03.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass beim vierten Bürokratieentlastungsgesetz kurzfristig nachgebessert wird und unter anderem die Bedingungen des Arbeitsvertrages nicht mehr auf Papier an Beschäftigte ausgehändigt werden müssen, sondern einfach digital übermittelt werden können.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Die Regierung korrigiert in letzter Minute einen gravierenden Fehler des bisherigen Bürokratieentlastungsgesetzes. Künftig können Dokumente bei der Einrichtung und Änderung von Arbeitsverhältnissen einfach digital erstellt und übermittelt werden. Davon profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Startups, aber auch die Beschäftigten, denen so millionenfach unnötiger Aufwand und unnötige Kosten erspart werden. An dieser Stelle hält das Bürokratieentlastungsgesetz, was sein Name verspricht. Wir begrüßen diese Nachbesserung, besser spät als nie.

Anzeige
Effektive Protokollführung

Tipps aus der Praxis für die Praxis

  • Die Formalien für ein Protokollformular
  • Rechte und Pflichten des Protokollanten
  • Korrekte Fertigstellung und Ausarbeitung

Ein solcher Pragmatismus sollte auch in anderen Bereichen Einzug halten. Der Zwang zu Papier und händischer Unterschrift bleibt in Wirtschaft und Verwaltung noch an zu vielen Stellen eines der größten Hemmnisse einer durchgängigen Digitalisierung. Die heutige Kehrtwende zeigt, dass es möglich ist, die Digitalisierung voranzubringen, wenn die verantwortlichen Politiker den Willen und Mut dazu aufbringen. Davon brauchen wir in kommenden Gesetzgebungsverfahren noch deutlich mehr. Einen Beitrag dazu könnte auch die von der Ampel in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte Generalklausel bei den Schriftformerfordernissen leisten.“

nach oben
FAQ