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PwC-Studie: Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie noch wenig aussagekräftig

24.08.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: PwC.

Berichtete Taxonomiefähigkeit und -konformität weichen bei Industrieunternehmen zum Teil stark voneinander ab. Erst zwei Drittel der Industrieunternehmen nutzen die verpflichtende EU-Mustervorlage für die Berichterstattung. Finanzinstitute erheben Taxonomiekennzahlen noch weitgehend uneinheitlich.

Der Berichterstattung europäischer Industrieunternehmen und Finanzinstitute gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung fehlt es größtenteils noch an Aussagekraft und Vergleichbarkeit. Das ist eines der zentralen Ergebnisse einer Analyse, die die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland durchgeführt hat. PwC-Expert:innen haben die in Europa bis einschließlich zum 30. April 2023 veröffentlichten EU-Taxonomieangaben untersucht und dazu die Berichte von 706 Industrieunternehmen und 146 Finanzinstituten für das Geschäftsjahr 2022 analysiert.

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  • ✔ Wen betrifft die Taxonomie?
  • ✔ Was muss berichtet werden?
  • ✔ Wie können die erforderlichen Kennzahlen berechnet werden?

Industrieunternehmen müssen erstmals vollständig über Taxonomiekonformität berichten

PwC wollte wissen, wie es aktuell um die Taxonomieberichterstattung in Europa bestellt ist. Zum Hintergrund: Am 12. Juli 2020 trat die EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft. Die Taxonomie – ein einheitliches Klassifikationssystem – soll für Klarheit darüber sorgen, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als nachhaltig einzustufen sind. Die Taxonomie unterscheidet nach „taxonomiefähigen“ und „taxonomiekonformen“ Tätigkeiten. Taxonomiefähig sind Wirtschaftstätigkeiten, die sich prinzipiell einer oder mehreren vordefinierten Wirtschaftsaktivitäten zuordnen lassen („Eligibility“). Taxonomiekonform sind solche Tätigkeiten, die die zugehörigen Kriterien (Technische Bewertungs- und Mindestschutz-Kriterien) auch erfüllen („Alignment“).

Seit Anfang 2022 müssen große, börsennotierte Industrieunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden darüber berichten, wie groß jeweils der Anteil ihrer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bei Umsätzen, Investitions- und Betriebsausgaben ist. Seit Anfang 2023 müssen sie erstmals über die Taxonomiekonformität ihrer Tätigkeiten vollständig berichten.

Finanzinstitute müssen ebenfalls angeben, in welchem Umfang ihre Asset- und Finanzierungsportfolien taxonomiefähig sind. Aber: Ihre Berichterstattung ist abhängig von den berichteten Daten der Industrieunternehmen in ihrem Portfolio. Deshalb müssen sie erst ab 2024 über die Taxonomiekonformität vollständig berichten.

„Die wichtigsten Kennzahlen zur EU-Taxonomie – die Taxonomie-KPIs – berechnen Finanzunternehmen auf Basis der Daten ihrer Geschäftspartner, also überwiegend Nicht-Finanzunternehmen, die sie finanzieren. Folglich hängt die Qualität der Berichterstattung von Finanzinstituten stark davon ab, wie gut die Berichterstattung ihrer Geschäftspartner, also der Industrieunternehmen, ist.“

– Christoph Schellhaas,Partner und Financial Services Sustainability Leader bei PwC Deutschland

Industrieunternehmen: Große Diskrepanz zwischen Taxonomiefähigkeit und -konformität

Zu den Kernergebnissen bei den Industrieunternehmen: Etwa die Hälfte der Unternehmen berichtet über die Taxonomieangaben im Nachhaltigkeitsbericht, ein bisschen mehr als ein Viertel im Geschäftsbericht. 86 % legen die Kennzahlen für jede Wirtschaftsaktivität offen und nur 66 % nutzen die von der EU-Kommission herausgegebenen, verpflichtenden Mustertabellen für Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben („Templates“) – obwohl die EU-Taxonomie genau das fordert.

„Das zeigt, wie groß nach wie vor die Herausforderungen sind, die Industrieunternehmen bei der Umsetzung der EU-Taxonomie-Anforderungen haben.“

– Nadja Picard,Partnerin und Global Reporting Leader bei PwC Deutschland

Weitere Untersuchungsergebnisse lauten: Abweichungen in der Höhe der ausgewiesenen Taxonomiefähigkeit und -konformität sind nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb von Branchen deutlich zu erkennen. Die durchschnittliche Konformität entspricht nur einem knappen Viertel der Taxonomiefähigkeit. Es besteht also eine große Diskrepanz zwischen den beiden Angaben. Das bedeutet konkret: Der durchschnittliche taxonomiefähige Umsatz über alle Industriebranchen hinweg beträgt 26 %; als taxonomiekonform weisen die Unternehmen allerdings nur 7 % aus.

„Die Komplexität wird weiter zunehmen.“

Ähnlich sind die Ergebnisse bei den Investitionsausgaben: Im Branchendurchschnitt sind 37 % taxonomiefähig, aber nur 10 % taxonomiekonform. Von den Betriebsausgaben sind den befragten Unternehmen zufolge 27 % taxonomiefähig, aber nur 8 % taxonomiekonform.

„Möglicherweise sind die Industrieunternehmen noch unsicher bei den Konformitätskriterien, die erforderlichen Daten sind im Unternehmen noch nicht verfügbar oder aber die Kriterien sind schlichtweg für eine Konformität noch nicht erfüllt. Unternehmen sollten sich weiterhin intensiv mit der EU-Taxonomie auseinandersetzen, insbesondere weil die Berichterstattung über weitere Umweltziele bevorsteht. Die Komplexität wird weiter zunehmen.“

– Nadja Picard,Partnerin und Global Reporting Leader bei PwC Deutschland

Finanzinstitute: Mangelnde Transparenz und Einheitlichkeit

Die Hälfte der Finanzinstitute veröffentlicht die Taxonomieangaben im Geschäftsbericht, ein Drittel weist sie in einer separaten nichtfinanziellen Erklärung aus. Auffällig ist hier: Die berichteten taxonomiefähigen Kennzahlen haben eine große Spannbreite. Das lässt auf unterschiedliche Erhebungsmethoden schließen. Intransparent bleibt zudem meist, wie die Finanzinstitute ihre Taxonomiekennzahlen berechnen: Manche veröffentlichen lediglich die bloßen Kennzahlen, andere erläutern sie. Viele Finanzinstitute bemängeln allerdings die Taxonomieberichterstattung bzw. die Qualität der Daten, die sie von den Industrieunternehmen für ihre eigene Berichterstattung erhalten.

„Bei den Banken besteht eine doppelte Komplexität: Zum einen erheben sie selbst die Daten nicht einheitlich, zum anderen sind sie stark von ihren Portfoliounternehmen abhängig – und deren Datenqualität ist leider noch nicht optimal. Ab dem kommenden Jahr werden jedoch auch für Finanzinstitute von der EU-Kommission erarbeitete Templates verpflichtend. Das wird sicherlich zu mehr Vereinheitlichung führen.“

– Christoph Schellhaas,Partner und Financial Services Sustainability Leader bei PwC Deutschland

Klare Kriterien für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten

Mit der EU-Taxonomie will die Europäische Kommission die Finanzierung nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten fördern und so die Ziele des Pariser Klimaabkommens sowie des EU Green Deals erreichen. Die Verordnung zielt auf einen gemeinsamen Rahmen für die Bewertung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Unternehmen ab. Damit sollen unter anderem Vergleichbarkeit und Transparenz hergestellt werden. „Um die gewünschte Aussagefähigkeit und Vergleichbarkeit der Daten zu erzielen, haben sowohl Industrieunternehmen als auch Finanzinstitute noch einige Herausforderungen zu bewältigen”, sind sich Nadja Picard und Christoph Schellhas von PwC Deutschland einig.

„Langfristig werden die Taxonomieangaben von Industrieunternehmen aller Voraussicht nach jedoch zu einer wichtigen Kennzahl für Investoren werden, um den Nachhaltigkeitsgrad ihres Portfolios zu bestimmen.“

– Christoph Schellhaas,Partner und Financial Services Sustainability Leader bei PwC Deutschland

Lesen Sie dazu: EU Taxonomy Reporting 2023.

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