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Pkw-Kauf im Ausland spart bares Geld

13.09.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft.

Der Autokauf jenseits der Grenze ist oft deutlich billiger als hierzulande. Zum Kaufpreis kommt aber noch die heimische Umsatzsteuer hinzu.

Ein VW Golf kostet in Dänemark rund 17 und ein Audi A3 knapp 25 Prozent weniger als beim heimischen Händler um die Ecke. Bei anderen Fabrikaten sieht es ähnlich aus, überall in der EU lassen sich Preisschnäppchen finden. Von dem ersparten Geld kann sogar ein Urlaub finanziert werden. Damit es nachher keine bösen Überraschungen gibt, sollten allerdings einige Stolpersteine beachtet werden. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin.

Nach Berechnungen der Europäischen Kommission werden in Deutschland mit die höchsten Preise verlangt. Die Listenpreise für Autos lagen in 2010 um 7,7 Prozent über dem EU-Durchschnitt, für eine Reihe von Modellen sind sogar Ersparnisse von bis zu 40 Prozent und mehr möglich. Generell am preiswertesten sind Neuwagen in Dänemark, Ungarn und Großbritannien. Hintergrund des niedrigen ausländischen Preisniveaus ist, dass die einzelnen Staaten hohe Umsatz- und auch noch eine Zulassungssteuer verlangen, welche die Autokonzerne durch geringere Nettowerte ausgleichen. Das tangiert aber deutsche Käufer, die das Objekt der Begierde jenseits der Grenze deutlich günstiger erwerben möchten, nicht. Sie müssen diese Auslandsabgaben nicht zahlen, sondern dem Händler lediglich den Nettopreis auf den Tisch legen. „Dafür müssen sie anschließend beim Wohnsitzfinanzamt die heimische Umsatzsteuer von 19 Prozent abführen“, erläutert Steuerberaterin Stefanie Peter von Ebner Stolz Mönning Bachem.

Beim privaten Autokauf innerhalb der EU gilt als so genannter innergemeinschaftlicher Erwerb das Bestimmungslandprinzip: wer den Pkw importiert, muss nur die heimische Mehrwertsteuer zahlen. Daher darf Deutschland die Umsatzsteuer erheben, im Herkunftsland bleibt der Vorgang dagegen steuerfrei. Für die Steuerpflicht kommt es nicht darauf an, ob das neue Fahrzeug mittels Lieferung durch den Verkäufer, einen Transporteur oder Selbstabholung ins Inland kommt. Es muss sich auch nicht um ein Fabrikat des Verkaufsstaates handeln. Der Erwerbsbesteuerung unterliegen auch in Deutschland hergestellte Fahrzeuge als Reimporte und Autos aus Nicht-EG-Staaten, wie etwa die Japaner.

Für die Umsatzversteuerung gibt es ein besonderes Verfahren der Fahrzeugeinzelbesteuerung. Danach ist für jedes aus einem anderen EG-Mitgliedstaat erworbene neue Kfz eine eigene Umsatzsteuererklärung abzugeben. Dies gilt für alle Privatpersonen. Auf Unternehmer findet das besondere Verfahren nur Anwendung, wenn das neue Fahrzeug für den privaten Bereich erworben wird. „Andernfalls erfasst der Betrieb den Vorgang im Rahmen seiner laufenden Umsatzsteuererklärung wie den Warenkauf jenseits der Grenze“, weiß die Expertin.

Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem im Ausland vereinbarten Entgelt. Dies ist grundsätzlich der vom Verkäufer in Rechnung gestellte Betrag. Hierzu gehören auch Nebenkosten wie beispielsweise Aufwendungen für die Beförderung sowie Sonderausstattungen. Bringt ein Dritter den Pkw vor die heimische Haustür, fallen auch seine Kosten mit in die Umsatzsteuerrechnung. Der neue Fahrzeugbesitzer muss nun den Vordruck USt 1 B, die Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung, bei dem Finanzamt abgeben, das sich auch um seine Einkommensteuer kümmert. Hierbei hat der Käufer die Steuer selbst zu berechnen und die ausgestellten Rechnungen beizufügen. Bei Zahlung etwa in Dänischen Kronen muss auch noch der für den Kauftag maßgebliche Tageskurs durch Bankbestätigung oder Kurszettel nachgewiesen werden. Erklärungsabgabe und Steuerzahlung haben innerhalb von zehn Tagen nach dem Kauf zu erfolgen.

„Wer den relativ kurzen zeitlichen Pflichten nicht pünktlich nachkommt, muss mit einem Verspätungs- und Säumniszuschlag rechnen“, mahnt Peter. Alleine der Säumniszuschlag beträgt ein Prozent pro angefangenen Monat. Wird der Zahlungstermin herausgezögert, geht ein Großteil des eingesparten Kaufpreises an den Fiskus und somit wieder verloren. Wird die Steuer nicht bezahlt, kann das Finanzamt sogar die Einziehung des Fahrzeugscheins veranlassen. Zur Kontrolle der ausländischen Fahrzeugerwerbe müssen die Zulassungsstellen nämlich das örtliche Finanzamt über die erstmalige Ausgabe von Fahrzeugbriefen oder amtlichen Kennzeichen unterrichten. Damit wird sichergestellt, dass der Fiskus in jedem Fall von den günstigen und immer weiter zunehmenden Erwerben in Dänemark, Finnland, Portugal oder den Niederlanden erfährt.

Damit es anschließend in Deutschland keine Garantieprobleme gibt, muss das Serviceheft vom ausländischen Vertragshändler abgestempelt sein und die Fahrgestellnummer sowie das Übergabedatum enthalten. Laut EU-Recht sind alle Vertragswerkstätten eines Herstellers verpflichtet, Garantieleistungen auch an den Autos zu erbringen, die in einem anderen EU-Land gekauft wurden. Dennoch sollten Käufer im Eigenimport nationale Besonderheiten beachten. So entspricht etwa ein Pkw aus östlichen Ländern nicht immer den heimischen Sicherheitsvorschriften.

Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem
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