26.08.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V..
„Vielen Menschen fehlt im Home-Office die Möglichkeit, verdächtige E-Mails oder Anrufe schnell mit Kollegen zu besprechen. Ohne den hier hilfreichen Flurfunk sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter anderweitig sensibilisieren“, sagt Markus Schaffrin, Sicherheitsexperte und Geschäftsbereichsleiter Mitgliederservices im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. Mitarbeiter*innen sind zuhause relativ isoliert zudem ihren Emotionen stärker ausgeliefert, was sich Angreifer womöglich zunutze machen.
Der Zugriff per Remote auf Unternehmensdaten ist heute Standard, daher konzentrieren sich Cyberkriminelle speziell auf Sicherheitslücken in diesem Umfeld. Die größte Bedrohung geht dabei seit Jahren von Ransomware aus, so eine Erkenntnis der eco IT-Sicherheitsstudie 2021. Kriminelle versuchen dabei, Erpressungstrojaner mittels Schadcode in den IT-Systemen zu platzieren, um diese zu verschlüsseln, Kundendaten zu stehlen und Lösegeld zu fordern. Das sollten Unternehmen jedoch auf keinen Fall zahlen, rät das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
„Leider sind Phishing-Angriffe mit anschließender Erpressung deutscher Mittelständler ein nach wie vor lukratives Geschäft für Cyberkriminelle“, sagt Dr. Niklas Hellemann vom Kölner IT-Sicherheitsunternehmen SoSafe. Insbesondere IT-Verantwortliche werden nach seiner Erkenntnis seit Beginn der Pandemie verstärkt angegriffen. „Die Angriffsvektoren sind für Mitarbeiter*innen zum Teil schwer zu erkennen, da Cyber-Kriminelle sie ständig anpassen. Wer alleine im Homeoffice arbeitet, ist beispielsweise besonders gefährdet, Opfer von Voice Phishing (Vishing) Attacken zu werden und über das Telefon sensible Informationen preiszugeben.“
Niklas Hellemann und Markus Schaffrin diskutieren Strategien gegen Phishing im Rahmen der Internet Security Days (ISDs) am 16. bis 17. September 2021. Hier geben sie IT-Verantwortlichen 7 Tipps an die Hand, die diese an alle Mitarbeiter*innen im Home-Office weiterleiten sollten, um sie zu sensibilisieren und vor Phishing-Attacken zu schützen:
Bild: bongkarn thanyakij (Pexels, Pexels Lizenz)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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