02.09.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Schutt, Waetke Rechtsanwälte.
So hat die Rechtsprechung schon in vielen Fällen eine so genannte Durchgriffshaftung, also eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung einer juristischen Person bejaht. Dann nämlich, wenn der Geschäftsleitung selbst ein Verschulden in der Unternehmensführung nachgewiesen oder unterstellt werden kann.
Ein hübsches Beispiel ist das so genannte Organisationsverschulden. Wenn nämlich die Geschäftsführung ihr Unternehmen nicht in der einem ordentlichen Kaufmann möglichen und nötigen Art und Weise organisiert, haftet sie unter Umständen selbst. Das gilt gerade auch dann, wenn gar keine Kenntnis und keine eigene Handlung der Geschäftsführung von einem Rechtsverstoß vorliegen. So wurde der Geschäftsführer einer GmbH auch schon für Wettbewerbsverstöße seiner Firma, wie das Versenden unerwünschter Werbemails (Spam) erfolgreich persönlich in Haftung genommen, weil das Gericht ihm ein Organisationsverschulden unterstellt hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwar kürzlich mit einem Urteil diese persönliche Haftung wieder etwas eingeschränkt. Bei unlauterem Wettbewerb eines Unternehmens haftet der Geschäftsführer nach diesem Urteil nur dann, wenn er persönlich beteiligt oder eine konkrete Verpflichtung missachtet hat. Die allgemeine Verantwortlichkeit für den Geschäftsbetrieb begründe noch keine Verpflichtung, Wettbewerbsverstöße zu verhindern (BGH, Urteil vom 18.06.2014, Aktenzeichen I ZR 242/12).
Trotz des BGH-Urteils heißt es für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte etc. nach wie vor: Aufgepasst! Die persönliche Haftung lauert an vielen Ecken.
Dem kann nur entgangen werden, wenn das Unternehmen ordentlich strukturiert und organisiert ist, also klare Handlungsanweisungen, Abläufe und Prozesse etabliert sind und die Mitarbeiter entsprechend geschult und informiert werden. Der beste Schutz ist dabei sicherlich, es gar nicht erst zu Rechtsverstößen kommen zu lassen. Finden diese aber dennoch in einem sauber geführten Unternehmen statt, dann haftet zumindest „nur“ das Unternehmens selbst mit seinem Betriebsvermögen und nicht – zusätzlich – die Geschäftsführung.
Wie solche Prozesse aufgesetzt und etabliert werden können, erörtern wird gerne im Rahmen unserer Beratung gemeinsam mit den Mandanten. Die Struktur im Bereich Verträge und AGB ist dabei ein kleiner aber nicht zu unterschätzender Teil, der eine unserer Kernkompetenzen darstellt.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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