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Ostern, Hühner, Eier: Was Sie jetzt wissen sollten

25.03.2022  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ARAG.

Die ARAG einige rechtliche und praktische Informationen rund um Hühner, Eier und Ostern für Sie zusammengestellt.

Traumatisierte Hühner

Der Fesselballon fauchte und zischte, um an Höhe zu gewinnen. Durch fehlende Thermik fuhr er deutlich tiefer als erlaubt. Und das ausgerechnet über einen Hühnerhof. Das gackernde Geflügel geriet durch die furchterregenden Geräusche des angsteinflößenden Luftgefährts derart in Panik, dass einige der rund 20.000 Freilandhühner über den zwei Meter hohen Begrenzungszaun flüchteten. Andere versuchten, sich im Stall in Sicherheit zu bringen. Doch an sämtlichen Stallöffnungen kam es durch den Massenandrang zum Stau, so dass einige Tiere fliegend gegen die Stallwand prallten.

Zehn Tage später schien sich eine Art Legefrust beim Federvieh breitzumachen: Der Hühnerzüchter zählte etwa 60 Prozent weniger Eier. Da der Lege-Ausfall seiner Meinung nach in direktem Zusammenhang mit dem Heißluftballon-Ereignis stand, verlangte er knapp 26.000 Euro Schadensersatz vom Ballon-Fahrer. Doch laut ARAG Experten sahen weder der hinzugezogene Gutachter, noch die Richter einen kausalen Zusammenhang. Da ein Ei in etwa 23 Stunden gebildet und gelegt wird, sich die Legeleistung aber erst nach zehn Tagen vermindert hatte, musste es einen anderen Grund für die Lege-Apathie geben (Landgericht Osnabrück, Az.: 5 O 2657/05).

Autofahrer haftet nicht für schreckhafte Hühner

Ein Autofahrer kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn durch das laute Zuschlagen seiner Autotür in der Nähe eines Hühnerstalls 143 Hühner vor Schreck sterben. Mit einer derartigen „Panikreaktion“ der Hühner muss ein Autofahrer laut ARAG Experten nicht rechnen.

Der Eigentümer der Tiere führte den Tod der Hennen auf das Verhalten des Autofahrers zurück und klagte auf Schadensersatz. Der beklagte Autofahrer war mit seinem Pkw in die unmittelbare Nähe des Stalles gefahren und hatte die Autotür geöffnet und später wieder geschlossen. Die Hühner der Rasse ISA Brown reagieren ungewöhnlich empfindlich auf Lichtreize und Geräusche, trug der Kläger vor Gericht vor. Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage in zweiter Instanz ab. Die besondere Empfindlichkeit sei das Risiko des Tierhalters, so die Richter (OLG Hamm, Az.:13 U 121/96).

Eingeschränktes Tempolimit gilt auch Karfreitag

Manche Tempolimits sind nur eingeschränkt gültig. Ein typisches Beispiel dafür sind Schulen. Hier gelten Tempolimits in der Regel nur an Werktagen und zu bestimmten Uhrzeiten. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass solche Tempolimits auch an Werktagen gelten, die auf einen Feiertag fallen. In einem konkreten Fall fuhr ein Autofahrer in einer 30er-Zone vor einer Schule zu schnell und sollte Bußgeld zahlen. Vor der Schule galt ein eingeschränktes Tempolimit von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr. Doch der Fahrer verweigerte die Zahlung. Denn er wurde an einem Karfreitag erwischt, einem Feiertag also, an dem kein Schüler in der Schule zu erwarten war. Doch die Richter waren der Ansicht, dass die Verkehrssicherheit nur gewährleistet werden könne, wenn nicht jeder Einzelne beurteilen darf, ob und an welchen Tagen Schulen geöffnet haben und wann nicht (Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 2 Z 53 Ss-OWI 488/19).

Gefährliche Osterdeko

Nicht nur zu Weihnachten legen Deko-Fans richtig los. Auch zu Ostern wird geschmückt, was das Zeug hält. Wenn die eigene Wohnung bereits durchgestylt ist, muss nicht selten das Treppenhaus herhalten, um auch noch den letzten Osterhasen zu drapieren. Doch die ARAG Experten warnen vor allzu viel Tamtam, denn wird die Osterdeko zur Stolperfalle, kann es teuer werden. In einem konkreten Fall stolperte eine Nachbarin über ein Osternest im Treppenhaus. Mit einem Durchmesser von 30 cm blieb im ohnehin engen Treppenhaus nur noch ein schmaler Durchgang von knapp 70 cm. Zwar trug sie eine Mitschuld, weil sie den Sturz hätte vermeiden können – immerhin war sie tagelang unfallfrei am Nest vorbei gegangen. Doch am Ende bekam sie immerhin 100 Euro Schmerzensgeld von der Nestbauerin, die mit ihrer übertriebenen Dekoration die Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte (Amtsgericht Dortmund, Az.: 425 C 4188/12).

Erzeugercode auf Eiern – europaweit gültig

Der sogenannte Erzeugercode gibt Aufschluss über die Herkunft des Eies und die Art der Legehennenhaltung. Er beginnt mit einer Ziffer zwischen 0 und 3, dann folgen das Länderkürzel und eine längere Nummer. Die erste Ziffer steht für die Art der Legehennenhaltung: 0 für ökologische Erzeugung, 1 für Freilandhaltung, 2 für Bodenhaltung und 3 für Käfighaltung. Das darauf folgende Länderkürzel bezeichnet das Erzeugerland. So steht z. B. DE für Deutschland, AT für Österreich, BE für Belgien, FR für Frankreich, NL für die Niederlande und PL für Polen. Danach folgt die individuelle Betriebsnummer. Diese ermöglicht es, die genaue Herkunft des Eies zurückzuverfolgen. Das Bundesland (1 = Schleswig-Holstein; 16 = Thüringen), der Erzeugerbetrieb und sogar der Stall sind hier verschlüsselt dokumentiert.

Warum Sie Eier nicht abschrecken sollten

Verbraucherschützer raten dazu, Eier nach dem Kochen nicht mit kaltem Wasser abzuschrecken. Die alte Küchenweisheit, wonach sich abgeschreckte Eier besser pellen lassen, ist sowieso schon lange widerlegt. Die Pell-Eigenschaften gekochter Eier hängen vielmehr vom Alter der Eier ab: Ganz frische Eier lassen sich schlechter pellen als solche, die schon ein paar Tage im Kühlschrank hinter sich haben.

Wer trotzdem gekochte Eier mit kaltem Wasser abschreckt, sorgt lediglich dafür, dass in der Eierschale kleine Sprünge entstehen, durch die Sauerstoff und Bakterien ins Innere gelangen. So büßt das gekochte Ei an Haltbarkeit ein. Da gekochte Eier in der Regel selten lange gelagert werden, ist das meistens nicht schlimm. Laut ARAG Experten ist aber Vorsicht geboten, wenn Verbraucher ihre gekochten und abgeschreckten Frühstückseier zu Ostern auch noch färben und dekorativ in der beheizten Wohnung bis zum Verzehr ausstellen.

Weiße Eier, braune Eier, bunte Eier

Im Handel gibt es seit jeher weiße und braune Hühnereier zu kaufen – und im Feinkosthandel sogar grüne. Letztere sind nicht etwa gefärbt, sondern eine Laune der Natur, die sich der Einzelhandel gut bezahlen lässt. Obwohl es keine Qualitätsunterschiede gibt, sind die braunen Eier bei den Verbrauchern seit Jahrzehnten beliebter als die weißen. Zwar ist die weiße Schale etwas dünner als die braune – daher bricht sie beim Transport leichter und platzt beim Kochen eher. Inhalt und Geschmack sind aber nicht abhängig von der Farbe der Eierschalen.

Die Wirtschaft hat sich auf die Vorlieben der Verbraucher eingestellt und bringt etwa 70 Prozent braune Eier in den Handel. Nur zu Ostern werden plötzlich die weißen Eier häufiger nachgefragt, denn zum Färben und Bemalen eignen sie sich natürlich besser. Die Schalenfarbe hat übrigens nichts mit den Farben der Federn zu tun, sondern liegt an der Rasse der Hühner. Das Araucana-Huhn ist zum Beispiel braun, legt aber die oben erwähnten grünen.

Bild: Burak K (Pexels, Pexels Lizenz)

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