04.09.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hay Group GmbH.
Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Unternehmensberatung Hay Group, bei der die Antworten von über drei Millionen Mitarbeitern weltweit analysiert wurden.
Nur knapp die Hälfte der Mitarbeiter in Deutschland (49 Prozent) fühlt sich fair bezahlt. Ein Drittel stimmt der Aussage zu, dass in anderen Firmen die gleiche Arbeit besser bezahlt wird. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass Fragen zur fairen Vergütung weltweit ähnlich bewertet werden. Die leistungsgerechte Vergütung wird jedoch gerade von deutschen Mitarbeitern besonders kritisch gesehen. 42 Prozent glauben, dass sich eine bessere Leistung nicht in einer höheren Bezahlung niederschlägt (weltweit: 31 Prozent).
"Fairness spielt eine essenzielle Rolle in der Arbeitswelt. Viele Mitarbeiter verstehen darunter vor allem eine faire Vergütung", sagt Dr. Thomas Haussmann, Senior Vice President der Hay Group GmbH. "Die Folgen einer unfairen Behandlung, egal ob real oder wahrgenommen, können eine Minderung des Mitarbeiter-Engagements sein und im schlimmsten Fall sogar zur Kündigung führen."
Doch nicht nur die Fairness des Gesamtpakets hat einen direkten Einfluss auf das Engagement von Mitarbeitern, sondern auch einzelne Vergütungsleistungen. So gaben 54 Prozent der Befragten an, dass kurzfristige finanzielle Anreize einen hohen Einfluss auf ihr Engagement haben. Direkt dahinter folgen Nebenleistungen und Vergünstigungen mit 48 Prozent.
"Viele Unternehmen wissen jedoch nicht, dass Mitarbeiter neben Grundgehalt und kurzfristigem Bonus andere Vergütungsbestandteile häufig nicht wahrnehmen. Dagegensteuern kann ein Unternehmen, indem es das Gesamtpaket und -system in vollem Umfang an seine Mitarbeiter kommuniziert", so Dr. Thomas Haussmann.
Zur fairen Vergütung gehört auch ein angemessenes internes Gehaltsgefälle. In den letzten beiden Jahrzehnten sind jedoch die Gehälter von Vorständen in großen Unternehmen überproportional gestiegen und haben sich immer weiter von den Vergütungen der normalen Beschäftigten entfernt. In den Vereinigten Staaten hat deshalb die Börsenaufsicht SEC beschlossen, dass börsennotierte Unternehmen künftig offenlegen müssen, wie viel mehr die Top-Manager im Vergleich zu durchschnittlichen Mitarbeitern verdienen. Dabei wird ein Multiplikator errechnet, mit dem die Unternehmen verglichen werden können.
"Ein solcher Multiplikator, der wiedergibt, wie viel mehr ein Vorstandsvorsitzender als ein durchschnittlicher Mitarbeiter seines Unternehmens verdient, ist ein denkbar ungeeignetes Mittel, um Fehlentwicklungen in den Griff zu bekommen. Denn der reine Vergleich der Multiplikatoren sagt nichts aus und ist im Zweifelsfall sogar grob irreführend", sagt Dr. Thomas Haussmann.
So wird bei einem kleineren Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich (beispielsweise einem Softwarehaus) der Multiplikator niedrig sein, denn hier verdienen die (sehr qualifizierten) Mitarbeiter relativ viel und der Chef in der Regel keine sehr hohen Summen, weil das Unternehmen klein und die Verantwortung des Chefs begrenzt ist. Umgekehrt wird bei einem internationalen Großkonzern mit umfangreicher Produktion der Multiplikator hoch sein, weil die Mitarbeiter im Schnitt nicht so hoch bezahlt sind, der Vorstandsvorsitzende wegen seiner großen Verantwortung aber eine sehr stattliche Vergütung bezieht.
"Dass der zweitgenannte CEO deutlich mehr verdient als der erstgenannte, ist in Ordnung, und es ist auch in Ordnung, dass sein Multiplikator nicht nur höher, sondern sogar überproportional höher ist. Ob einer von beiden oder beide zu viel oder zu wenig verdienen, lässt sich am Multiplikator nicht erkennen. Multiplikatoren sind allenfalls dann sinnvoll, wenn man sie bei direkt miteinander vergleichbaren Unternehmen einsetzt", so Dr. Haussmann.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?