24.10.2022 — Hannah Nielsen. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Es gibt Fragen, von denen wir nicht zugeben wollen, dass wir die Antwort nicht kennen und es gibt Seiten, von denen soll niemand wissen, dass wir sie besuchen. Dafür haben die Browser, Server und Suchmaschinen einen privaten Modus eingerichtet, mit dem der Suchverlauf und die Daten nicht eingesehen werden können. Angeblich! Doch bei einem genaueren Blick zeigt sich, dass auch inkognito ein paar Fußspuren zurückbleiben.
Google hat 2018 im Chrome-Browser zwar eine Funktion eingerichtet, mit der der Suchverlauf nicht aufgezeichnet wird, doch werden im Hintergrund trotzdem einige Daten gesammelt. Diese werden später beispielsweise für personalisierte Werbung genutzt. Wer keinen Zugriff auf diese Daten hat, sind andere Nutzerinnen und Nutzer, die dasselbe Gerät verwenden.
Da so weiterhin ein digitaler Fußabdruck hinterlassen wird, reichten die Bundesstaaten Texas, Indiana und Washington im Januar dieses Jahres eine Klage gegen den Konzern ein. Doch auch schon zwei Jahre zuvor reichten Google-Nutzerinnen und -Nutzer eine Sammelklage ein, woraufhin sogar Mitarbeitende des Suchmaschinen-Riesens Verbesserungen am Inkognito-Modus forderten.
So untersuchte die University of Chicago in Zusammenarbeit mit der Leibniz Universität Hannover die Wirkung und die Auffassung des Inkognito-Modus‘ auf ihre Nutzerinnen und Nutzer. Dabei stellte sich heraus, dass 40 % der Befragten annehmen, ihr Standort wäre im privaten Modus nicht einsehbar, während 37 % denken, ihre Daten wären so vor dem Arbeitgeber verborgen. Doch wer nun während der Arbeitszeit mit dem Firmenlaptop auf privaten Seiten surft, sollte zweimal überlegen, welche Seiten er oder sie wirklich aufsucht: Denn bei Google Chrome leistet der Inkognito-Modus nur eine einfache Löschung des Browserverlaufs und verhindert die Speicherung der eingegebenen Informationen in Webseiten. Formulare werden dadurch also nicht mehr automatisch gefüllt. Die Cookies und Website-Daten werden aber auch hier gespeichert – zumindest zeitweise. Die Betreiber haben somit noch immer die Möglichkeit, das Nutzungsverhalten zu analysieren und zu durchleuchten – und uns mit perfekt zugeschnittener Werbung zu versorgen.
IP-Adresse und Informationen zu Surfgewohnheiten durch Plugins und Add-Ons werden nicht verborgen. Doch was ebenfalls falsch eingeschätzt und potenziell gefährlicher ist: Es besteht nicht mehr Schutz gegen Dritte wie Hacker, Werbetreibende, Unternehmen und ISP als bei der normalen Browserverwendung.
Der private Modus ist also weder bei Chrome, noch bei Safari, Firefox oder Edge wirklich „privat“.
Wer tatsächlich anonym unterwegs sein möchte, muss ein VPN (Virtual Private Network) verwenden. Dabei werden die Daten verschlüsselt und die reale IP-Adresse wird an einem anderen Standort von einer virtuellen IP-Adresse ersetzt. Dadurch werden auch sensible Daten wir Bankdetails und Passwörter geschützt und auch der ISP kann nicht sehen, welche Webseiten aufgerufen werden. Die Kombination von VPN und Inkognito-Modus erhöht die Schutzbedingungen, sodass auch im öffentlichen Wi-Fi-Netzwerk Inhaltssperren und geografische Beschränkungen umgangen werden und die Online-Aktivitäten privat bleiben.
Eine weitere Möglichkeit ist der Tor-Browser, der die Daten über mehrere Knotenpunkte umleitet und damit verschlüsselt, wodurch die Nachvollziehbarkeit durch Dritte verhindert wird. Allerdings ist die Verwendung teilweise kompliziert und langsam, sodass sie sich nicht für hohe Datenmengen eignet.
Wem es allerdings reicht, seinen Browserverlauf vor Mitnutzenden am gleichen Gerät zu schützen, der kann sich natürlich weiterhin auf den Agentenmodus der Browser verlassen.
Quellen und Hintergründe:
Bild: Noelle Otto (Pexels, Pexels Lizenz)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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