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Neues Unterstützungsangebot zur betrieblichen Gesundheitsförderung

10.05.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: BKK Dachverband e.V..

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Unternehmen künftig noch stärker bei der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF): Am 8. Mai haben die regionalen BGF-Koordinierungsstellen ihre Arbeit aufgenommen. Damit erhalten Unternehmen unabhängig von Branche und Beschäftigtenzahl eine professionelle Anlaufstelle in Sachen betrieblicher Gesundheitsförderung.

Das neue Beratungs- und Informationsportal www.bgf-koordinierungsstelle.de bündelt die dazugehörigen Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Ins Leben gerufen wurden sie in einer gemeinsamen Initiative der gesetzlichen Krankenkassen. Die notwendigen Grundlagen hat der Gesetzgeber im Rahmen des Präventionsgesetzes geschaffen.

Kern des Angebots ist eine individuelle Beratung durch die Expertinnen und Präventionsexperten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Beratung erfolgt telefonisch oder auf Wunsch persönlich vor Ort nach vereinbarten Standards auf der Grundlage des sogenannten GKV-Leitfadens Prävention. Zur Beratung gehören:

  • eine individuelle Bestandsaufnahme in Sachen Beschäftigtengesundheit,
  • Informationen zur Umsetzung einer nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsförderung,
  • Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen sowie zu
  • möglichen Maßnahmen im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Die BGF-Koordinierungsstellen unterstützen die Unternehmen auch bei der anschließenden Umsetzung und der Vermittlung hilfreicher Partner. Der Zugang zur Beratung erfolgt über das Webportal www.bgf-koordinierungsstelle.de. Hier finden Unternehmen außerdem zahlreiche Informationen rund um das Thema betriebliche Gesundheitsförderung, insbesondere auch zu regionalen und länderspezifischen Aspekten.

GKV-Kooperationsgemeinschaft
c/o BKK Dachverband e.V.
Pressestelle
Mauerstraße 85
10117 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 2700 406 - 302
Fax: +49 (0) 30 2700 406 - 222
E-Mail: presse@bkk-dv.de

Folgende Fragen werden beispielsweise beantwortet: Mit welchen Leistungen unterstützen die Krankenkassen den Prozess der betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)? Was sind die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenkassen? Die BGF-Koordinierungsstellen arbeiten eng mit den örtlichen, regionalen und landesweiten Unternehmensorganisationen zusammen. Das gemeinsame Ziel ist es, vor allem die Vielzahl der kleinen und mittelständischen Betriebe in den Regionen noch besser zu erreichen.

Umsetzung der BGF-Koordinierungsstellen im Rahmen des Präventionsgesetzes

Bei der Entwicklung und Umsetzung der BGF‐Koordinierungsstellen gemäß § 20b Abs. 3 SGB V arbeiten die Krankenkassen sowohl auf der Bundesebene als auch auf Landesebene eng zusammen. Als Kooperationsgemeinschaft auf Bundesebene sind dies: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), AOK-Bundesverband, BKK Dachverband e.V., Innungskrankenkassen, KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die Federführung liegt derzeit beim BKK Dachverband e.V.


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