03.05.2018 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Wichtige Grundlagen für das Tagesgeschäft in der Praxis
Die lohnsteuerliche Behandlung bei der Gestellung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich gesetzlich in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG.
Während wichtige Auslegungsfragen in den Lohnsteuerrichtlinien geregelt sind (vgl. R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR) nimmt das BMF-Schreiben vom 04.04.18 zu den jüngsten Zweifelsfragen Stellung.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über den Inhalt dieses neuen BMF-Schreibens geben.
Das BMF-Schreiben stellt klar, dass kein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu erfassen ist, wenn dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug ausschließlich an den Tagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen wird, an denen er dienstliche Fahrten von der Wohnung aus antreten oder beenden muss, z. B. beim Bereitschaftsdienst in Versorgungsunternehmen.
Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat, ist für die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die Entfernung zur näher gelegenen Wohnung anzusetzen.
Bei Fahrten zu weiter entfernten Wohnungen ist ein zusätzlicher geldwerter Vorteil in Höhe von 0,002 % des inländischen Listenpreises für jeden zusätzlichen Kilometer zu erfassen.
Wenn das Fahrzeug ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nicht für sonstige private Fahrten genutzt werden darf, ist die 0,03 %-Regelung unabhängig von der 1 %-Regelung selbständig anzuwenden.
Bitte beachten Sie die nachstehenden Regelungen zum Nutzungsverbot, zum Nutzungsverzicht und zur unbefugten Privatnutzung.
Alternativ zum pauschalbezogenen Wertansatz für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Höhe von 0,03% des Listenpreises pro Entfernungskilometer kann ein einzelfallbezogener Wertansatz erfolgen. Diese Regelung ist vorteilhaft für Arbeitnehmer, die ihre erste Tätigkeitsstätte nicht jeden Tag aufsuchen, z.B. Außendienstmitarbeiter.
Der einzelfallbezogene Wertansatz für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beläuft sich auf 0,002% des Listenpreises pro Entfernungskilometer und Einzelfahrt.
Dabei muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber monatlich eine schriftliche Erklärung abgeben, an welchen Tagen er den Firmenwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat; die bloße Angabe der Anzahl der Tage reicht nicht aus.
Wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug kalendertäglich mehrmals für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt, z.B. im Bereitschaftsdienst, ist nur eine Fahrt zu erfassen.
Fortsetzung folgt!
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.
Themen
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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