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Neues Bilanzrecht

16.03.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: BVBC / conovo media GmbH.

Großer Nachholbedarf in Sachen BilMoG

Während viele Unternehmen noch ihre Bilanzzahlen aus 2009 aufbereiten, hat das Geschäftsjahr 2010 längst begonnen. Seit 1. Januar gelten die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und verändern die bisherige Bilanzierungspraxis grundlegend. Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) verfahren viele Unternehmen weiterhin nach altem HGB-Recht und verschieben die BilMoG-Umstellung auf das Jahresende. Der BVBC warnt: Werden Neuregelung erst im Jahresabschluss eingearbeitet, entstehen viele Gefahren und Risiken.

Oft stellt sich die BilMoG-Umstellung für Firmen als deutlich komplexer und zeitaufwändiger heraus als gedacht. Schließlich sind angestammte Prozessabläufe im Rechnungswesen zu ändern und neue Routinen zu etablieren. Leicht kann die Umsetzung in Unternehmen vier bis zehn Wochen in Anspruch nehmen. "Es ist von Vorteil, das BilMoG bereits auf alle laufenden Geschäftsvorfälle anzuwenden", betont BVBC-Spezialist Uwe Jüttner, der auch Präsident der European Management Accountants Association e.V. (EMAA) ist. "So bekommen die Verantwortlichen im Rechnungswesen und Controlling ausreichend Zeit, sich mit den veränderten Bestimmungen und Wahlrechten vertraut zu machen." Obendrein erhöht sich für Unternehmen auch der bilanzielle Gestaltungsspielraum. Denn viele Optionen lassen sich nur bei entsprechender Expertise der Fach- und Führungskräfte ausschöpfen. Durch die Anwendung der neuen Regeln können alternative Bilanzierungs- und Bewertungsmöglichkeiten aufgezeigt und deren wirtschaftliche Auswirkungen geprüft werden.

Grundsätzlich bieten sich Unternehmen zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Umstellung. Beim so genannten prospektiven Übergang findet das BilMoG nur auf neue Sachverhalte Anwendung, "alte" Sachverhalte werden nicht angepasst. Beim retrospektiven Übergang hingegen gelten die Neuregelungen für neue und "alte" Geschäftsvorfälle. Hierbei erfolgt eine Anpassung durch Umstellungsbuchungen zum 01.01.2010. Wer bereits mit einer BilMoG-Eröffnungsbilanz in das Geschäftsjahr startet, ist vor unerwarteten Überraschungen geschützt.

Welche Auswirkungen ergeben sich durch BilMoG? Die handels- und steuerrechtliche Bewertung wird immer stärker voneinander abweichen. Die Wahlrechte werden reduziert und das HGB wird weiter an die IFRS angeglichen. Unternehmen werden zu einer parallelen Rechnungslegung gezwungen, da sie nicht nur nach HGB, sondern differenziert nach Steuerrecht bilanzieren müssen. "Aufwand und Kosten der Bilanzerstellung werden zukünftig erheblich steigen", ist Uwe Jüttner vom BVBC überzeugt.
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