26.06.2018 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Aufgrund des bereits seit vielen Jahren andauernden außerordentlich niedrigen Zinsniveaus steht seit langem die Frage im Raum, ob der von der Finanzverwaltung geforderte Zinssatz gerechtfertigt bzw. verfassungsgemäß ist.
Anlagevermögen kompakt (Sommer-Workshop)
Zweitägiges Praxis-Seminar
Nach diversen anderslautenden Urteilen kam der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 25.04.18, IX B 21/18 zu dem Ergebnis, dass nach summarischer Prüfung hinsichtlich der Höhe der Nachzahlungszinsen in Höhe von 0,5% pro Monat ab dem Veranlagungszeitraum 2015 schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bestehen. In diesem Zusammenhang hat der Bundesfinanzhof die Finanzverwaltung in die Schranken gewiesen und die Vollziehung eines Zinsbescheides ausgesetzt.
In der Vorinstanz hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 29.01.18, 15 V 3279/17 den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Zinsfestsetzung abgelehnt, weil es das öffentliche Vollzugsinteresse sowie das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung deutlich höher gewichtete als das Anliegen des Steuerbürgers.
Der Bundesfinanzhof hob dieses Urteil nun auf und bestätigte die verfassungsrechtlichen Zweifel des Steuerpflichtigen. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verstößt die realitätsferne Bemessung des Zinssatzes mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz und das sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebende Übermaßverbot.
Der gesetzlich festgelegte Zinssatz überschreitet für den streitigen Zeitraum 01.04.15 bis 16.11.17 angesichts der zu dieser Zeit bereits eingetretenen strukturellen und nachhaltigen Verfestigung des niedrigen Marktzinsniveaus den angemessenen Rahmen der wirtschaftlichen Realität in erheblichem Maße. Das Niedrigzinsniveau stellt sich jedenfalls für diesen Zeitraum nicht mehr als vorübergehende volkswirtschaftstypische Erscheinung verbunden mit den typischen zyklischen Zinsschwankungen dar, sondern ist struktureller und nachhaltiger Natur. Eine sachliche Rechtfertigung für die gesetzliche Zinshöhe besteht bei der gebotenen summarischen Prüfung nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht.
Mit Verweis auf die Zinsfestsetzung bei anderen Behörden, hier die Zinsfestsetzung bei Kommunalbehörden, rechtfertigen praktische Gründe bzw. die Verwaltungsvereinfachung einen derartigen realitätsfernen Zinssatz nicht. In diesem Zusammenhang wirkt die realitätsferne Bemessung der Zinshöhe in Zeiten eines strukturellen Niedrigzinsniveaus wie ein sanktionierender, rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber bereits den Abzinsungssatz von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in der Handelsbilanz geändert und stellt hier inzwischen auf den realitätsnäheren durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ab.
Die Höhe des nicht marktgerechten Zinssatzes hat erhebliche Auswirkungen auf die Zinsfestsetzung bei der Verzinsung von Steuernachzahlungen bei Betriebsprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, insbesondere bei betragsmäßig erheblichen Steuernachforderungen durch das Finanzamt.
Bei Lohnsteueraußenprüfungen hängt die Verzinsung davon ab, ob der Arbeitgeber vom Betriebsstättenfinanzamt durch einen Haftungsbescheid in Anspruch genommen wird oder ob das Finanzamt die nachzuzahlenden Steuerabzugsbeträge durch eine Kontrollmitteilung unmittelbar vom Arbeitnehmer im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer zurückfordert.
Wenn der Arbeitgeber durch einen Haftungsbescheid bzw. bei pauschalen Lohnsteuerabzugsbeträgen durch einen Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen wird, erfolgt keine Zinsberechnung. Steuernachforderungen sind In diesem Zusammenhang also zinsfrei.
Wenn das Betriebsstättenfinanzamt hingegen den Arbeitgeber nicht in Haftung nimmt, sondern Kontrollmitteilungen an die Wohnsitzfinanzämter der betroffenen Arbeitnehmer schickt, kommen die allgemeinen Grundsätze zum tragen. Der Arbeitnehmer muss die entsprechenden Steuernachzahlungen daher verzinsen. Weil diese Zinsfestsetzung hierbei das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und seinem Finanzamt begründet und der Arbeitgeber insoweit nicht beschwert ist, kann sich der Arbeitgeber gegen die Höhe der festgesetzten Zinsen nicht mit einem Einspruch zur Wehr setzen. Daher empfiehlt es sich, bei derartigen Fallgestaltungen den Arbeitnehmern einen entsprechenden Hinweis zu geben, damit diese ihre berechtigten Ansprüche gegenüber ihrem Wohnsitzfinanzamt geltend machen können.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?