16.07.2019 — Tobias Weilandt. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Welche “Macht” Sprache haben kann, berichteten wir bereits in unserem Artikel “Warum Worte verletzen können”. In unserer 8-teiligen Reihe "Debatten-Toolbox". wollen wir Ihnen nun jeden Monat einen Argumenttypen vorstellen und Ihnen zeigen, wie Sie die Schwächen bei der Argumentation anderer erkennen und diese für Ihre Zwecke nutzen können. Im ersten Teil befassen wir uns mit dem sogenannten argumentum ad hominem. Dabei versucht man den Menschen bei der Ehre zu packen und so ist es ein wirksames Mittel, um andere zu manipulieren. Lassen Sie sich auf dieses Spiel nicht ein und lernen Sie hier, wie Sie das argumentum ad hominem entlarven!
»Von lat. argumentum, ‘Gehalt, Beweis’: Beweisgrund, auf den eine Behauptung zurückgeführt werden muss, um bewiesen bzw. begründet zu werden.« (UTB Online-Wörterbuch Philosophie)
Ein Argument ist demnach eine logische Beweisführung, die eine These begründen soll. Diese Beweisführungen können dabei ganz unterschiedlich ausfallen. Jeder Argumentationstyp hat seine Stärken und Schwächen. Beginnen wir mit dem argumentum ad hominem:
Bei einem argumentum ad hominem bilden die Umstände oder die Situation der kritisierten Person die Grundlage des Argumentes. Im obigen Beispiel wird dieser Person ein vermindertes Urteilsvermögen aufgrund einer kurzen Unternehmenszugehörigkeit vorgeworfen. Ebenso kann die Basis eines argumentum ad hominem auch der vermeintlich geringe Status in einem Unternehmen (Azubi, Assistent, Praktikant etc.) sein. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob eine geringe Erfahrung oder eine kurze Unternehmenszugehörigkeit tatsächlich relevant für die Problemstellung sind. Geht es um Personalentscheidungen (Einstellung, Kündigung etc.), ist es sicherlich nicht gang und gäbe, Auszubildende das letzte Wort haben zu lassen. Hingegen können gerade junge Menschen enorm wertvolle Impulse bei Fragen zu Produktentwicklungen (Userführung, Funktionen etc.) haben.
Eine weitere inhaltliche Form des argumentum ad hominem kann auch eine persönliche Diskreditierung der kritisierten Person sein: “Sie haben ja schon früher schlechte Entscheidungen getroffen.”, “Sie sind psychisch gar nicht in der Lage, hier zu urteilen.” u.ä. Hierbei ist nicht der berufliche Status in einem Unternehmen Ausgangspunkt der Begründung, sondern die angeblichen Umstände und Erfahrungen der kritisierten Person. Soll das Argument tatsächlich greifen, so dürfen hier nicht die subjektiven Eindrücke der kritisierenden Person ausschlaggebend sein, denn diese sind nicht allgemeingültig und oftmals nicht einmal relevant für die Kompetenzzuschreibung bzw. -abschreibung. Das Argumentum steht und fällt mit der Relevanz der Umstände, die herangeführt werden, um einer/m Mitarbeiter/in eine Fähigkeit zu- bzw. abzuschreiben.
Nächste Folge: Ende August zum "Induktiven Argument"
Bild: suju (Pixabay, Pixabay License)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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