25.01.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Ernst & Young GmbH.
Die deutschen Kommunen sind im vergangenen Jahr zumindest finanziell relativ unbeschadet durch die Corona-Krise gekommen. Trotz eines massiven Einbruchs der Einnahmen aus der Gewerbesteuer von durchschnittlich 15 Prozent sanken die Gesamteinnahmen nur um durchschnittlich 4,3 Prozent, während die Ausgaben minimal – um 0,2 Prozent – wuchsen. Das relativ geringe Einnahmeminus ist auf umfassende Finanzhilfen von Bund und Ländern zurückzuführen, die im Durchschnitt zehn Prozent der Gesamteinnahmen der Kommunen ausmachten.
Das sind Ergebnisse einer aktuellen Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY, die auf einer Umfrage unter 300 deutschen Kommunen mit mindestens 20.000 Einwohnern beruht.
„Es war wichtig, dass es Bund und Ländern im vergangenen Jahr gelungen ist, die Finanzlage der Kommunen zu stabilisieren – denn die Kommunen sind wichtige wirtschaftliche Akteure und haben als Auftraggeber eine entscheidende Bedeutung für die regionale Wirtschaft“, sagt Prof. Dr. Bernhard Lorentz, Partner bei EY und Leiter des Bereichs Government & Public Sector für Deutschland, die Schweiz und Österreich.
Tatsächlich haben die Kommunen im vergangenen Jahr trotz erheblicher Einnahmeausfälle nicht bei den Investitionen gespart – im Gegenteil: 61 Prozent der Kommunen haben ihre Investitionsausgaben für Schulen erhöht bzw. planen dies für das Jahr 2021. Zusätzliche Investitionen in die IT-Infrastruktur haben 57 Prozent der Kommunen vorgenommen. „Die Corona-Krise hat zu neuen politischen Prioritäten geführt und gerade bei der Digitalisierung und der Ausstattung der Schulen Handlungsbedarf aufgezeigt - und viele Kommunen haben umgehend reagiert und zusätzliches Geld in die Hand genommen, um die Probleme anzugehen“, beobachtet Lorentz.
Trotz der erheblichen Unterstützungsmaßnahmen durch Bund und Länder dürften die Schulden der Kommunen im Jahr 2020 deutlich gestiegen sein. Damit geht eine längere Phase der Konsolidierung der kommunalen Finanzen zu Ende: Zwischen 2015 und 2019 waren die kommunalen Schulden von 144,2 auf 131,4 Milliarden Euro gesunken, der Anteil der Kommunen mit einem Haushaltsdefizit hatte sich von 44 auf 13 Prozent reduziert. Für 2020 rechnen hingegen 47 Prozent der befragten Kommunen mit einem Haushaltsdefizit. Gleichzeitig soll der Anteil der Kommunen, die einen Haushaltsüberschuss erwirtschaften, von 54 auf 6 Prozent sinken.
„Die Pandemie hat die Kommunen bei ihren Bemühungen um eine finanzielle Gesundung um Jahre zurückgeworfen“, sagt Lorentz. „Und für die kommenden drei Jahre rechnet jede zweite Kommune mit einem weiteren Schuldenanstieg – gerade einmal 18 Prozent gehen davon aus, Schulden abbauen zu können.“
Es spreche einiges dafür, dass die Kommunen mindestens 2021 noch auf weitere finanzielle Unterstützung angewiesen sein werden, sonst drohten erhebliche Einnahmeausfälle bei gleichzeitig hohen Ausgaben. Für das Jahr 2021 rechnen nur 32 Prozent der deutschen Kommunen mit Gewerbesteuereinnahmen auf dem Niveau des Vorkrisenjahres 2019. Die Mehrheit geht von weiterhin verminderten Einnahmen aus, 22 Prozent der Kämmerer rechnen sogar damit, dass die Gewerbesteuereinnahmen mindestens zehn Prozent niedriger ausfallen werden als 2019. „Es ist derzeit noch völlig unklar, wie sich die Konjunktur in diesem Jahr entwickelt“, meint Lorentz. „Aber selbst, wenn es zu dem erhofften Aufschwung ab Mitte des Jahres kommen sollte, wird das aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ausreichen, um die schwierige erste Jahreshälfte zu kompensieren. Da sind weitere Einnahmeausfälle vorprogrammiert.“
Ohnehin seien die langfristigen wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Pandemie derzeit noch nicht absehbar. Lorentz betont: „Die langfristigen Folgen der Pandemie für die öffentlichen Finanzen werden erheblich sein. Und Bund und Länder werden nicht dauerhaft in der Lage sein, kommunale Finanzlöcher zu stopfen. Alle Beteiligten stehen daher vor schwierigen Jahren und weiteren unpopulären Sparmaßnahmen.“
Angesichts der schwierigen Finanzlage plant eine Mehrheit von 64 Prozent der Städte und Gemeinden, Steuern bzw. Abgaben zu erhöhen. Im Vorjahr lag der Anteil bei 68 Prozent. Teurer werden sollen insbesondere die Müllabfuhr und die Straßenreinigung (bei jeweils 33 Prozent der Kommunen), gefolgt von der Wasserversorgung (32 Prozent) und den Parkgebühren (29 Prozent). Die Grundsteuer soll bei immerhin jeder fünften deutschen Kommunen (21 Prozent) steigen, die Gewerbesteuer bei jeder neunten.
Bei den kommunalen Leistungen ist hingegen kaum noch mit neuen Einsparungen zu rechnen – nur 23 Prozent der Städte und Gemeinden planen neue Einschränkungen des kommunalen Angebots (Vorjahr: 20 Prozent). „Inzwischen sind vielerorts die Möglichkeiten, kommunale Leistungen abzubauen, begrenzt – ein Schwimmbad oder eine Bibliothek lässt sich nur einmal schließen. Viele klamme Kommunen haben ihre freiwilligen Leistungen so stark reduziert, dass an dieser Stelle kaum noch Einsparpotenziale bestehen“, erläutert Lorentz.
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?