22.10.2020 — . Quelle: Kaufmännische Krankenkasse – KKH.
Darüber hinaus nimmt der exzessive, missbräuchliche Konsum von Alkohol und Tabak seit Jahren zu. So verzeichnet die KKH bei Versicherten, die wegen einer Abhängigkeit, Entzugserscheinungen, eines akuten Rausches oder psychischer Probleme aufgrund sogenannter legaler Drogen ärztlich behandelt wurden, von 2009 auf 2019 einen Anstieg
Psychologie für Führungskräfte
Energie gezielt einsetzen – Reibungsverluste vermeiden
Von Tabakmissbrauch waren zuletzt mehr als 110.000 und von Alkoholsucht mehr als 28.000 KKH-Versicherte betroffen. Hochgerechnet auf ganz Deutschland sind das etwa 5,2 beziehungsweise 1,3 Millionen Menschen. Da die Daten nur ärztlich diagnostizierte Fälle erfassen, dürfte die Dunkelziffer aber weitaus höher sein.
Auch die Umfrage-Ergebnisse sind besorgniserregend: Demnach trinken jeder dritte Mann und rund jede fünfte Frau an mehreren Tagen pro Woche Alkohol, neun Prozent der Männer und fünf Prozent der Frauen teils sogar täglich. Die Corona-Krise hat die Situation noch verschärft: Fast ein Viertel derjenigen, die ohnehin schon mehrmals wöchentlich Wein, Bier, Sekt oder Hochprozentiges konsumieren, geben zu, dies seit der Pandemie häufiger zu tun.
Ähnlich geht es den Rauchern: Jeder neunte regelmäßige Raucher und sogar jeder dritte Gelegenheitsraucher sagen, seit Corona häufiger zur Zigarette zu greifen. Vor allem die Jüngeren gehen mit schlechtem Beispiel voran: Rund jeder dritte 16- bis 29-Jährige raucht seit der Krise mehr. Ganz oben auf der Skala stehen Zigaretten mit 71 Prozent. Jeder Sechste in dieser Altersgruppe raucht außerdem Shisha und jeder zwölfte konsumiert sogar illegale Drogen wie Cannabis, Marihuana oder Haschisch. Und nicht nur das: Jeder Neunte greift im Alltag zu weiteren Suchtmitteln wie Leistungssteigerern in Form von Tabletten oder Energy-Drinks, in der Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen sogar jeder Sechste.
„Ein gesteigerter Coolness-Faktor sowie Stress und Langeweile zählen zu den häufigsten Gründen, warum gerade junge Menschen trinken und rauchen“, sagt Michael Falkenstein, Experte für Suchtfragen bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse. Durch den Lockdown während der Corona-Pandemie hätten zum einen die Langeweile und somit offenbar auch der Konsum von Zigaretten, Alkohol und anderen Drogen zugenommen. Zum anderen seien solche Rauschmittel gerade in Krisenzeiten für viele Menschen eine Art Bewältigungsmechanismus, da sie entspannen und beruhigen und vermeintlich Ängste und Sorgen vertreiben, erläutert der Experte. „Die große Gefahr dabei ist, dass aus dem vermehrten Konsum während einer schweren Phase eine Gewohnheit wird und dadurch ein noch höheres Risiko für eine Abhängigkeit entsteht.“ Alarmierend, denn Nikotin- und Alkoholkonsum gehören nicht nur zu den häufigsten vermeidbaren Krankheitsursachen, sondern zählen auch zu den zwei Hauptrisikofaktoren für einen vorzeitigen Tod. Falkenstein gibt gerade mit Blick auf Tabaksüchtige zu bedenken, dass diese nicht nur ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, sondern auch diejenigen gefährden, die passiv mitrauchen: „Junge Eltern etwa sollten vor allem ihre Kinder schützen und mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie gar nicht erst rauchen oder schnellstmöglichst damit aufhören.“ Das Gleiche gelte natürlich auch in Bezug auf andere Drogen wie Alkohol, betont der Suchtexperte.
Die KKH fordert darüber hinaus, rechtzeitig mit der Prävention zu beginnen. „Wir müssen Jugendliche möglichst früh erreichen, am besten schon, bevor sie überhaupt anfangen, Drogen wie Alkohol zu konsumieren“, sagt Falkenstein. Ein wichtiger Baustein für die KKH ist dabei das Projekt „Tom & Lisa“ in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Suchtprävention Villa Schöpflin. Mit dem interaktiven Planspiel werden Schüler der 8. bis 10. Klasse spielerisch über die Gefahren exzessiven Rauschtrinkens aufgeklärt und lernen, wie sie verantwortungsbewusst mit Alkohol umgehen und in Gefahrensituationen reagieren sollen. Entscheidend sei außerdem, die Ursachen für den hohen Alkohol- und Tabakkonsum zu bekämpfen, etwa psychische Erkrankungen wie Depressionen aufgrund von Stress und Einsamkeit. Die Umfrage untermauere diesen Ansatz, denn sie habe gezeigt, dass die Menschen während der psychisch extrem belastenden Corona-Situation noch einmal mehr rauchen und trinken – und das trotz Sanktionen wie Alkoholverboten in der Öffentlichkeit.
Der allgemeine Alkohol- und Zigarettenkonsum in Deutschland ist zwar gesunken, jedoch nimmt laut Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse die Zahl der Betroffenen mit Blick auf den exzessiven Gebrauch stetig zu. Die KKH hat dazu anonymisierte Daten ihrer Versicherten nach ICD-10 (F10 und F17) ausgewertet (inkl. akuter Rausch, schädlicher Gebrauch, Abhängigkeit, Entzugssyndrom, psychotische Störung). Richtwerte für einen risikoarmen Alkohol-Konsum liegen laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für gesunde erwachsene Frauen bei einem Standardglas (10 bis 12 Gramm reiner Alkohol) pro Tag. Für gesunde erwachsene Männer gilt die doppelte Menge. Die Übergänge von einem risikoarmen über einen riskanten und schädlichen Alkoholkonsum bis hin zu einer Abhängigkeit sind fließend. Bezüglich Tabak gilt: Es gibt keinen unbedenklichen Gebrauch. Schon bei einer Zigarette pro Tag steigt das Risiko für eine Herzerkrankung und einen Schlaganfall.
Um herauszufinden, welchen Einfluss die Corona-Krise auf den Alkohol- und Tabakkonsum in der Bevölkerung nimmt, hat die KKH außerdem das Marktforschungsinstitut forsa mit einer entsprechenden Umfrage beauftragt. Dazu wurden 1.005 Personen im Alter von 16 bis 69 Jahren im Juli 2020 online repräsentativ befragt. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit rund 1,7 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/presse/portrait
Bild: Mahrael Boutros (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?