09.03.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Wann müssen Arbeitnehmer ihren Urlaub 2021 nehmen, um Kurzarbeit zu vermeiden? Was ist mit Resturlaub aus 2020? Und worauf müssen Arbeitgeber besonders achten? Die Antworten kennt Ecovis-Arbeitsrechtler Thorsten Walther in Nürnberg.
Haben Arbeitnehmer noch Resturlaub aus 2020, dann müssen sie diesen zur Vermeidung von Kurzarbeit nehmen. Ist der Resturlaub aber bis Ende März 2021 schon fest verplant, dann können Mitarbeiter ihn wie geplant nehmen. Sie müssen ihn dann nicht einsetzen, um Kurzarbeit zu vermeiden.
Grundsätzlich ja. Erleichterungen wie 2020 soll es laut Bundesarbeitsagentur für das Jahr 2021 nicht mehr geben. Dieses Jahr gilt: Arbeitnehmer müssen zuerst ihren Urlaub abbauen, bevor ihr Arbeitgeber sie in Kurzarbeit schicken kann.
Wer seinen Urlaub zur Erholung nutzen möchte, der muss den Urlaub für 2021 möglichst vollständig verplanen. Bereits verplanter Urlaub lässt sich nicht mehr zur Vermeidung von Kurzarbeit nehmen.
Am besten erstellen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Urlaubsplan für 2021. Falls die Agentur für Arbeit das später überprüft, dann können sie die komplette Urlaubsplanung schriftlich vorlegen. Auch mit schriftlichen Urlaubsanträgen der Mitarbeiter lässt sich nachweisen, dass Urlaubstage bereits verplant sind.
Haben Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern Kurzarbeit vereinbart, dann müssen sie das sofort ihrer zuständigen Arbeitsagentur melden. Die Anzeige muss im gleichen Monat bei der Arbeitsagentur eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Melden Arbeitgeber die Kurzarbeit zu spät an, dann haben sie für diesen Monat keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Selbst wenn Arbeitgeber schon einmal für 2020 Kurzarbeit gemeldet haben, kann eine neue Anzeige notwendig sein. Wurde drei Monate lang kein Kurzarbeitergeld beantragt, dann ist eine neue Anzeige notwendig. Arbeitgeber sollten dringend auf den Bewilligungszeitraum im Bescheid der Arbeitsagentur achten und diesen bei Bedarf verlängern.
Wer jetzt Kurzarbeit einführen möchte, sollte vorab prüfen, ob Mitarbeiter noch nicht verplanten Urlaub haben, der sich zur Vermeidung von Kurzarbeit einsetzen lässt. Damit es keinen Streit gibt, empfehle ich immer, im Vorfeld mit jedem Arbeitnehmer zu klären, ob sich der Urlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit einsetzen lässt oder ob Arbeitnehmer andere Urlaubswünsche haben.
Bild: Just Name (Pexels, Pexels Lizenz)
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