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Kooperation für steuerfreie Gehaltsextras

27.06.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: DATEV.

Wertschätzung gegenüber Mitarbeitern durch steuerbegünstigte Zusatzleistungen – das sollten Arbeitgeber nicht mit großem Aufwand und mangelnder Steuer-Expertise verbinden, sondern mit unkomplizierten und rechtssicheren Prozessen. Zu diesem Zweck haben Edenred, einer der führenden Anbieter von Gutscheinen und Gutscheinkarten in Deutschland, und die DATEV eG eine Kooperation vereinbart, die für Unternehmen die Anwendung von Lohnnebenleistungen attraktiver macht.

Im ersten Schritt erhalten DATEV-Mitglieder und ihre Mandanten Sonderkonditionen auf ausgewählte Angebote.

Steuerfreie Gehaltsextras eignen sich für Arbeitgeber gut, um die Leistung von Mitarbeitern anzuerkennen und sie ans Unternehmen zu binden. Bei der steuerlich und gesetzlich korrekten Umsetzung derartiger Lohnnebenleistungen herrscht in der Praxis jedoch häufig Unsicherheit. Der geeignete Ansprechpartner zu diesem Thema ist der Steuerberater.

„Der demografische Wandel in der Wirtschaft bedeutet: Unternehmen müssen attraktive Arbeitgeber sein. Zusätzliche Gehaltselemente unterstützen diese Wahrnehmung. Durch die Kooperation mit Edenred können wir den Unternehmen anbieten, über ihren Steuerberater von günstigen Konditionen zu profitieren“, sagt Michael Eß, Leiter Produktmanagement und Service für die Personalwirtschaftslösungen bei DATEV. Christel Constant, Director Sales & Customer Experience und Prokuristin von Edenred Deutschland, ergänzt: "Durch die Kooperation mit DATEV lassen sich die steuerrechtlichen Fragestellungen insbesondere für unsere kleinen und mittelständischen Kunden einfacher handhaben. Wir können so den Entscheidungsprozess der Unternehmen hinsichtlich steuerfreier und steuerbegünstigter Gehaltsextras noch sicherer und zielgerichteter gestalten."

Gehaltsplus für Mitarbeiter mit staatlicher Förderung

Im Einzelnen umfasst die Kooperation die Edenred-Produkte Ticket Plus, Ticket Shopping und Ticket Restaurant. Ticket Plus und Ticket Shopping sind elektronische Guthabenkarten, auf die der Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfreie Gehaltsextras aufbuchen kann. Dies ist monatlich bis zu einem Sachbezugswert von 44 Euro (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) möglich, bei einmaligen Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten liegt die Freigrenze bei 60 Euro (R. 19.6, Abs. 1 LStR). Mit den Ticket Restaurant Menü-Schecks können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zum Mittagessen steuerbegünstigt zukommen lassen. Die Vorteile für Unternehmen: Sie sparen Lohnnebenkosten, drücken ihren Mitarbeitern gegenüber Anerkennung und Wertschätzung aus und stärken ihre Arbeitgebermarke.

DATEV-Mitglieder und ihre Mandanten erhalten Sonderkonditionen auf die Produkte. In einem weiteren Schritt planen DATEV und Edenred darüber hinaus, den Datenaustausch zwischen ihren Systemen zu erleichtern.




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