14.01.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Europäische Kommission.
Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier sagte dazu: „Ohne einen leistungsfähigen SEPA gibt es keinen effizienten Binnenmarkt. Die gesamte Zahlungskette – Verbraucher, Banken und Unternehmen – wird von SEPA und den billigeren und schnelleren Zahlungen profitieren. Grenzüberschreitende Zahlungen sind heute keine Ausnahmefall mehr, und deshalb brauchen wir effiziente grenzüberschreitende Regelungen. Trotz der großen Anstrengungen aller Beteiligten ist die Migration bei Überweisungen und Lastschriften aktuell noch nicht weit genug fortgeschritten, um einen reibungslosen Übergang zu SEPA zu gewährleisten. Deshalb schlage ich einen zusätzlichen Übergangszeitraum von sechs Monaten für Zahlungsdienstnutzer vor, die noch nicht migriert sind. In der Praxis bedeutet dies, dass die Frist für die Umstellung der 1. Februar bleibt, Zahlungen aber noch bis zum 1. August 2014 in einem anderen als dem SEPA-Format akzeptiert werden können." Barnier weiter: "Ich bedaure sehr, dass dies nötig ist, aber dies ist der einzige Weg, wie wir die konkrete Gefahr von Zahlungsunterbrechungen und nachteiligen Folgen für einzelne Verbraucher und insbesondere KMU bannen können. Ich habe mehrmals darauf hingewiesen, dass die Umstellung zu langsam voranschreitet, und fordere nun die Mitgliedstaaten erneut dazu auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich intensiver und dringlicher um eine Umstellung zu bemühen, damit alle Bürgerinnen und Bürger die Vorteile der SEPA-Migration, d. h. schnellere und billigere Zahlungen in ganz Europa, so bald wie möglich nutzen können. Nach dem 1. August wird es keine Verlängerung des Übergangszeitraums mehr geben.“
Anzeige
Bankengespräche optimal vorbereiten Geldgeber überzeugen mit Zahlen, Worten und fachlichem Know-how Eintägiges Praxis-Seminar » |
Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) können über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger, über 20 Millionen Unternehmen und die europäischen Behörden unabhängig von ihrem Standort Zahlungen in Euro unter den gleichen grundlegenden Bedingungen und mit den gleichen grundlegenden Rechten und Pflichten leisten und erhalten.
Die im Jahr 2012 verabschiedete SEPA Verordnung (EG 260/2012 ) soll einen europäischen Binnenmarkt für Massenzahlungen schaffen. In der Verordnung wurde der 1. Februar 2014 als Frist festgelegt, ab der sämtliche Überweisungen und Lastschriftverfahren in Euro nur noch in einem Format erfolgen sollten, nämlich als SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften.
Die Kommission hat zusammen mit der Europäischen Zentralbank beobachtet, welche Fortschritte die einzelnen Beteiligten, d. h. Banken, Zahlungsinstitute, nationale und lokale Behörden, Unternehmen (einschließlich KMU) sowie Verbraucher, erzielt haben. Trotz der in den vergangenen Monaten erzielten Verbesserung der Migrationsquote auf 64,1 Prozent (SEPA-Überweisungen) bzw. 26 Prozent (SEPA-Lastschriften) im November erscheint es äußerst unwahrscheinlich, dass bis zum 1. Februar 2014 die angestrebten 100 Prozent für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften erreicht werden. Wenn die Kommission und die Gesetzgeber untätig blieben, würde dies bedeuten, dass Banken und Zahlungsdienstleister ab dem 1. Februar 2014 keine Zahlungen mehr bearbeiten dürften, die nicht im SEPA-Format getätigt werden. Marktteilnehmer, die noch nicht so weit sind, könnten damit in erhebliche Schwierigkeiten geraten; dies gilt insbesondere für KMU, deren (eingehende und ausgehende) Zahlungen gesperrt werden könnten.
Aus diesem Grund schlägt die Kommission heute eine Änderung der SEPA-Verordnung vor, um solche Unterbrechungen zu vermeiden. Mit der Einführung einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 1. August 2014 wird der offizielle SEPA-Stichtag zwar nicht geändert, aber Banken und Zahlungsinstitute können Zahlungen, die nicht der SEPA-Norm entsprechen, weiterhin bearbeiten. Eine Verlängerung der Übergangsfrist über den 1. August 2014 hinaus wird es nicht geben.
Angesichts der Dringlichkeit der Lage fordert die Kommission die Gesetzgeber auf, diesen Vorschlag schnell zu behandeln und zu verabschieden, damit für alle Beteiligten Rechtsklarheit gegeben ist. Die Kommission ersucht ferner die Mitgliedstaaten, im Falle, dass der Vorschlag am 1. Februar 2014 noch nicht verabschiedet ist, sicherzustellen, dass Banken und Zahlungsdienstleister, die parallel zu SEPA-Zahlungen auch andere Überweisungen weiterhin bearbeiten, dafür nicht bestraft werden. Aus diesem Grund gilt der Vorschlag, sofern er von Rat und Parlament erst nach dem 1. Februar 2014 verabschiedet wird, rückwirkend ab dem 31. Januar 2014.
Die Teilnehmer des „SEPA High-Level Meetings“, einer Tagung mit hochrangigen Vertretern der Europäischen Zentralbank und Vorstandsmitgliedern der Zentralbanken des Eurosystems, wurden am 19. Dezember 2013 zu dieser Initiative konsultiert.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?