06.09.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: FTI-Andersch AG.
Jedes fünfte Unternehmen (20 %) plant dies auch zukünftig nicht zu tun. 60 % verfügen bisher über keine Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das ist das Ergebnis einer aktuellen branchenweiten Befragung deutscher Unternehmen im Mittelstand des Umfrage- und Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Unternehmensberatung FTI-Andersch und der Leuphana Universität Lüneburg.
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36 % der Unternehmen überprüft die eigenen Emissionen nicht regelmäßig. Wer dies macht, misst vor allem die direkten, das heißt die unmittelbar selbst verursachten Emissionen (82 %). Indirekte Emissionen (43 %) und die Emissionen der gesamten Wertschöpfungskette (22 %) überwachen nur eine Minderheit der befragten Unternehmen.
„Wir sehen allerdings große Unterschiede zwischen den Branchen“, sagt Janina Hellwig, Studienautorin und Expertin für Energie und Klima bei FTI-Andersch, der auf Restrukturierung, Business Transformation und Transaktionen spezialisierten Beratungseinheit von FTI Consulting in Deutschland. 83 % der Unternehmen im produzierenden Gewerbe überwachen ihre Emissionen regelmäßig, gegenüber 56 % der Dienstleister und 30 % der Unternehmen im Handel. „Das korreliert damit, dass indirekte Emissionen aktuell noch nicht ausreichend in der Überwachung berücksichtigt sind: denn diese fallen insbesondere bei Dienstleistern und im Handel an.“
Janina Hellwig sagt: „Wir gehen jedoch davon aus, dass in mittlerer Frist alle Unternehmen einer relevanten Größe die regulatorischen Auflagen erhalten werden, sehr spezifisch den eigenen CO2-Ausstoß zu kontrollieren. Darauf sollten sich alle Branchen schon heute einstellen und die notwendigen Voraussetzungen in Prozessen und IT-Infrastruktur dafür schaffen. Insbesondere die Kontrolle der Emissionen in der Lieferkette wird alle Unternehmen vor immense Herausforderungen stellen.“
Nahezu analog zur Einbettung der Klimarisiken und -chancen in die internen Corporate Governance-Systeme (46 %) haben 40 % der von Forsa befragten Unternehmen bisher eine eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. 38 % planen dies, rund ein Viertel (22 %) jedoch nicht. Im jährlichen Lagebericht zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens hat die Mehrheit (54 %) der Unternehmen keinen eigenen Abschnitt für einen Nachhaltigkeitsbericht vorgesehen. Lediglich 20 % planen dies, unter anderem mit Blick auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union.
„Dass ein signifikanter Anteil der befragten Unternehmen noch keine Nachhaltigkeitsberichterstattung betreibt, ist vor dem Hintergrund der neuen EU-Richtlinie bemerkenswert“, sagt Professor Dr. Patrick Velte von der Leuphana Universität Lüneburg, der die Untersuchung wissenschaftlich begleitet hat. „Denn alle befragten Unternehmen fallen unter die Berichtspflicht der CSRD.“ Diese besagt: Alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro und einem Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro sind ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig.
„Im Vergleich zu den börsennotierten Unternehmen, die aktuell entweder bereits eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen müssen oder eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung vornehmen, müssen die mittelständischen Unternehmen häufig von null auf hundert starten“, sagt Velte. „Die Einrichtung von entsprechenden Management- und Berichtsstrukturen ist ein sehr zeitaufwändiges Unterfangen.“
Diejenigen, die bereits einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen, nutzen häufig (38 %) interne Leitfaden zur Erstellung. „Das ist ein individuell festgelegtes Rahmenwerk, das im besten Fall relevante Kriterien und Leistungsindikatoren aus verschiedenen Rahmenwerken bündelt und an das vorhandene Geschäftsmodell anpasst“, sagt Janina Hellwig von FTI-Andersch. 35 % dagegen nutzen keinerlei Rahmenwerke oder Leitfäden, 27 % orientieren sich an externen Leitfäden, zum Beispiel dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex.
„Ab 2025 muss jedoch sichergestellt sein, dass alle Berichte mit der CSRD konform sind. Wir empfehlen Unternehmen darum bereits jetzt damit zu beginnen, die vorgegebene Form der Darstellungen in ihren Berichten zu berücksichtigen“, sagt Hellwig.
Ebenso wird die CSRD eine externe inhaltliche Prüfungspflicht der Berichterstattung mit sich bringen – zum Beispiel durch den Wirtschaftsprüfer, der auch das Testat für den Jahresabschluss erstellt. Von der Prüfung durch Dritte machen bisher allerdings erst 34 % der befragten Unternehmen Gebrauch, 28 % planen dies auch nicht einzuführen. „Es drängt sich das Gefühl auf: Eine größere Gruppe von Unternehmen hat noch nicht vor Augen, was auf sie zukommt“, sagt Hellwig. Alle Unternehmen sollten ab sofort sicherstellen, dass Daten verfügbar und vergleichbar gemacht werden, diese Daten zudem von Dritten validierbar sind und gemäß der künftig verpflichtenden Standards berichtet werden können. Wer schnell ist, kann durch ein pro-aktives transparentes Vorgehen schon heute auf einen positiven Einfluss bei Finanzierungen setzen.“
Bild: Matthias Heyde (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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