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Kleinunternehmer sollten immer die Umsatzsteuergrenze im Blick haben

23.08.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: MWS-Buchhaltungsservice.

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer sollten unbedingt regelmäßig bis zum Jahresende überprüfen, ob ihr Nettoumsatz die zulässige Grenze überschreitet und sie deshalb ab 2011 umsatzsteuerpflichtig werden. Für kleine Unternehmen gibt es im Umsatzsteuergesetz eine Sonderregelung, nach der sie von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit sind und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen (§ 19 UStG).

Als Kleinunternehmer sollten Sie am Jahresende Ihren Gesamtumsatz einschließlich Eigenverbrauch im Jahr 2010 ermitteln. Kommen Sie damit über die Grenze von 17.500 Euro, dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2011 nicht mehr in Anspruch nehmen. Das gilt auch dann, wenn schon jetzt absehbar ist, dass der Umsatz 2011 wieder unter dieser Grenze liegen wird. Wenn Sie kein Kleinunternehmer mehr sind, müssen Sie auf Ihre Umsätze Umsatzsteuer zahlen. Im Gegenzug sind Sie dann aber auch zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Tückisch: Fiktive Umsatzsteuer muss berücksichtigt werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs muss bei der Berechnung des Umsatzes fiktive Umsatzsteuer einbezogen werden. Daraus ergibt sich folgende Netto-Umsatzgrenze: Unterliegen die Leistungen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent, beträgt die tatsächliche Netto-Umsatzgrenze 14.705,25 Euro. Das gilt beispielsweise für die meisten Dienstleister. Unterliegen die Leistungen dagegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent, liegt die Netto-Umsatzgrenze bei 16.355,14 Euro. Das gilt etwa für den Verkauf von Lebensmitteln oder Büchern, aber auch für bestimmte Leistungen im Kulturbereich.

Steuertipp: Wenn Ihre Kunden Privatpersonen sind und Sie trotz Umsatzsteuerpflicht nicht einfach die Preise erhöhen können, ist es besonders wichtig für Sie, unter der Kleinunternehmergrenze zu bleiben. Denn in diesem Fall müssten Sie die Umsatzsteuer aus der eigenen Tasche zahlen. Um diesen Betrag wäre also Ihr Gewinn niedriger. Sie sollten deshalb möglichst schon vor Jahresende Ihren Umsatz aufmerksam verfolgen. Denn es könnte sich lohnen, auf weitere Umsätze bis zum Jahresende zu verzichten, wenn Sie dadurch auch im nächsten Jahr Anspruch auf die Kleinunternehmerregelung haben.

Quelle: MWS-Buchhaltungsservice / presseanzeiger.de
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