12.06.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
„Die zeitlich befristete und kurzfristig angekündigte Mehrwertsteuersenkung kann vor allem dabei helfen, Verbraucher finanziell zu entlasten und die Nachfrage auch nach digitalen Geräten und Diensten anzukurbeln. Mit der Absenkung der Steuer allein ist es aber nicht getan. Die Politik ist gefordert, die bestehenden rechtlichen Hürden bei der Umsetzung kurzfristig aus dem Weg zu räumen.“
So sind Telekommunikationsanbieter verpflichtet, ihren Kunden Produktinformationsblätter zur Verfügung zu stellen. Diese müssten alle für den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung angepasst werden, was aber zum Beispiel bei Prepaid-Verpackungen im Einzelhandel oder an Tankstellen kurzfristig unmöglich ist. An dieser Stelle müssen nach Ansicht des Bitkom Ausnahmeregelungen geschaffen werden. Solche sind auch im Energiebereich notwendig, denn dort sind die Anbieter gesetzlich verpflichtet, Preisanpassungen sechs Wochen im Voraus anzukündigen. Zudem löst jede Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht aus. „Es muss ausgeschlossen werden, dass Unternehmen, die die Steuersenkung weitergeben, dadurch bestraft werden, dass sie Bestandskunden über ein Sonderkündigungsrecht verlieren“, so Berg. „Die Politik muss den Unternehmen pragmatische Wege aufzeigen, damit sie die Mehrwertsteuersenkung so schnell wie möglich und rechtssicher an die Verbraucher weitergeben können.“ Es dürfe nicht passieren, dass falsche Preisangaben im Zusammenhang mit der temporären Mehrwertsteuersenkung wettbewerbsrechtlich verfolgt werden und zum neuen Geschäftsmodell für Abmahnvereine werden. Berg: „Den Abmahnvereinen muss die Politik von Anfang an einen Riegel vorschieben und dies zumindest in der Gesetzesbegründung klar herausstellen“
Außerdem weist Bitkom darauf hin, dass die Finanzverwaltung nun festlegen muss, wie zum Beispiel mit Gutscheinen sowie nachträglichen Preissenkungen wie Rabatten und Skonti umzugehen ist, die in der digitalen Wirtschaft weit verbreitet sind. Klarheit braucht es auch für die der Abrechnung aller Arten von Dauerschuldverhältnissen wie zum Beispiel Mobilfunkverträgen. Aus Bitkom-Sicht sollten Unternehmen die Möglichkeit erhalten, die Steuersenkung bei Dauerschuldverhältnissen über eine einmalige Ergänzungsrechnung weiterzugeben.
An die Unternehmen appelliert Bitkom, umgehend zu prüfen, wie sie eine Mehrwertsteuersenkung mit ihren IT-Systemen umsetzen können. Dabei liegt eine Herausforderung darin, alle Systeme und Stellen zu identifizieren, an denen Änderungen notwendig sind. Gerade Unternehmen mit einer sehr heterogenen IT-Landschaft, in der an unterschiedlichen Stellen Berechnungen laufen, müssen schnellstmöglich aktiv werden. Vorsicht ist auch bei selbstgestrickten Lösungen geboten, etwa bei Excel-Tabellen mit Makros, wo Mehrwertsteuersätze womöglich fest im Programmcode verankert wurden. Solche Lösungen werden insbesondere von Kleinstunternehmen und Selbständigen eingesetzt.
Bild: Artem Beliaikin (Pexels, Pexels Lizenz)
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