09.08.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: EuPD Research Sustainable Management.
Die Studienergebnisse zeigen, dass BGM-Kennzahlen in vielen Unternehmen erhoben werden, der Fokus jedoch auf der Erfassung harter Kennzahlen liegt und eine systematische Auswertung nur selten stattfindet.
Ziel der „Kennzahlenstudie betriebliches Gesundheitsmanagement“ war es, die Anwendung und den wahrgenommenen Nutzen von Kennzahlensystemen im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) zu analysieren und zu untersuchen, ob und in welchem Umfang Kennzahlen im BGM erhoben bzw. verwendet werden. 84 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, Kennzahlen im betrieblichen Gesundheitsmanagement zu erfassen. Allerdings ist dieser Anteil kritisch zu betrachten, da Fehlzeiten oder Krankheitstage nicht ausreichen, um das BGM in Unternehmen zu bewerten.
Die Betrachtung der Ergebnisse nach Unternehmensgröße zeigt, dass Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern tendenziell häufiger Kennzahlen im BGM erfassen. Zudem werden Kennzahlen von Unternehmen im Dienstleistungssektor seltener erhoben als von Unternehmen im Produktionsbereich.
Knapp 37 Prozent der Unternehmen sind zufrieden mit ihrem BGM-Kennzahlensystem. Die Ergebnisse zeigen, dass vor allem bei der ganzheitlichen und systematischen Erfassung von Kennzahlen noch Handlungsbedarf besteht. So werden die als relevant bewerteten, so genannten weichen Kennzahlen, wie die Mitarbeiterzufriedenheit oder die Ergebnisse der psychischen Gefährdungsbeurteilung, noch nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem erheben nur 10 Prozent der befragten Unternehmen einen unternehmensweiten Gesundheitsindex und verzichten somit auf eine aussagekräftige Kennzahl, die sowohl die weichen als auch die harten Kennzahlen miteinbezieht und diese in einen Gesamtzusammenhang setzt.
Die „Kennzahlenstudie betriebliches Gesundheitsmanagement“ enthält eine detaillierte Darstellung dieser und weiterer Ergebnisse und gibt interessante Einblicke in die Nutzung und den Prozess der Implementierung von Kennzahlensystemen im betrieblichen Gesundheitsmanagement.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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