26.06.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.
Zunächst einmal heißt es: ruhig durchatmen! Mahnungen durch Inkassounternehmen sind nichts Schlimmes. Dahinter steht ein Gläubiger, also eine andere Firma, die auf das ihr zustehende Geld wartet und den Inkassodienstleister damit beauftragt hat, die offene Rechnung einzuziehen. Mit dem Brief erinnert das Inkassounternehmen den Schuldner also an seine Zahlungspflicht. Dieser sollte darauf unbedingt reagieren. Entweder indem er die Forderung bezahlt oder aber, wenn er finanziell dazu gerade nicht in der Lage ist, indem er Kontakt mit dem Inkassounternehmen aufnimmt. Die Unternehmen verstehen sich als Mittler zwischen Gläubiger und säumigem Zahler. Im Gespräch lassen sich dann immer Lösungen finden, wie man die Sache aus der Welt bringt.
Hat man solche Post im Briefkasten, sollte man aber auch selbst checken, ob es dabei mit rechten Dingen zugeht. Das ist ganz einfach: Schon in ihrem ersten Anschreiben müssen die Inkassounternehmen genaue Angaben zu der Forderung machen, zum Beispiel den Namen des Auftraggebers sowie den Grund für die Forderung nennen. Säumige Verbraucher können die Zahlungsansprüche so leicht überprüfen. Bei Zweifeln an der Forderung sollte man bei dem Inkassounternehmen nachfragen. Seriöse Firmen werden alles dafür tun, die Forderung des Gläubigers so klar und eindeutig wie möglich darzulegen.
Diese Frage ist leider nötig, denn es gibt auch viele Gauner, die Inkasso-Briefe fälschen. Diese sollte man natürlich auf keinen Fall bezahlen! Damit man auf Betrüger nicht hereinfällt, hilft ein genauerer Blick auf das Anschreiben. Stimmt die Rechtschreibung? Fake-Mahnungen wimmeln häufig vor Fehlern. Außerdem sollte man kontrollieren, ob die Angaben im Briefkopf mit dem Rest übereinstimmen. Verwendet das Unternehmen zum Beispiel eine deutsche Adresse, verweist die Bankverbindung aber ins Ausland – zu erkennen an den ersten beiden Buchstaben der IBAN, wo „DE“ für Deutschland steht –, ist Vorsicht geboten!
Schlau über das Inkassounternehmen kann man sich auch durch eine schnelle Recherche im Netz machen. Hier findet man das Rechtsdienstleistungsregister, ein Portal der Landesjustizverwaltungen: www.rechtsdienstleistungsregister.de. Das listet alle Unternehmen auf, die außergerichtliche Rechtsdienstleistungen – also auch Inkasso – durchführen dürfen. Hier sind der Name und die Anschrift der zuständigen Behörde hinterlegt, die für die Aufsicht über das Inkassounternehmen zuständig ist. Ein weiterer Check für die Seriosität des Dienstleisters ist die Mitgliedschaft in einem Branchenverband. Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) haben sich auf strenge Verhaltensregeln für seriöse Rechtsdienstleistung verständigt. Dazu gehört auch eine Beschwerdestelle, an die sich jeder Verbraucher wenden kann, der ein Problem mit einem Inkassounternehmen hat. Verstöße gegen diese berufsrechtlichen Richtlinien werden sanktioniert – hält sich ein Unternehmen nicht an die Regeln, kann es aus dem BDIU ausgeschlossen werden. Die Mitgliedschaft in dem Verband gilt daher auch als eine Art Gütesiegel für seriöses Inkasso.
Erreichen kann man die Beschwerdestelle ganz einfach über die Website www.inkasso.de und den Beschwerde-Button „Ich möchte mich beschweren“.
Normalerweise funktioniert Inkasso übrigens völlig ohne Probleme. Die Firmen schützen die Gläubiger vor Forderungsverlusten. Zahlen deren Kunden nicht, geraten die Gläubiger selbst in wirtschaftliche Schieflagen: Dann fehlt ihnen das Geld, um ihre eigenen Rechnungen zu bedienen. Im schlimmsten Fall können sie die Gehälter nicht mehr bezahlen und müssen Mitarbeiter entlassen – das kann sogar bis zur Insolvenz der Firma führen. Inkasso verhindert, dass das passiert, und sichert dadurch millionenfach Jobs sowie wirtschaftliche Existenzen.
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