04.10.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Nicole Golomb, Ecovis-Rechtsanwältin in Regensburg, kennt die Details.
Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt, sind die vertraglichen Regelungen zum Arbeitsort entscheidend. „Es kommt immer darauf an, was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten vereinbart haben“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Nicole Golomb in Regensburg. Auch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können Regelungen zum Homeoffice enthalten. Ist vertraglich ein Recht auf Homeoffice festgelegt, kann der Arbeitgeber die Rückkehr ins Büro nicht einseitig anordnen. Vielmehr muss er sich dann mit dem Arbeitnehmer einigen oder gegebenenfalls eine Änderungskündigung aussprechen. Oftmals ist in der vertraglichen Vereinbarung aber auch eine Widerrufsmöglichkeit für den Arbeitgeber niedergelegt.
Gibt es keine Vereinbarung zum Homeoffice, können Arbeitgeber ihr Direktionsrecht ausüben. Damit haben sie grundsätzlich das Recht, den Arbeitsort festzulegen und die Arbeit im Büro zu verlangen, wenn keine anderslautenden Vereinbarungen existieren. Allerdings sind hierbei die Interessen der Mitarbeiter angemessen zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem, wenn Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen weiterhin im Homeoffice arbeiten möchten, zum Beispiel wegen gesundheitlicher oder familiärer Umstände. Auch wird regelmäßig eine angemessene Ankündigungsfrist für die Rückkehr ins Büro erforderlich sein.
Viele Unternehmen wissen, dass Homeoffice Vorteile bietet, etwa bei der Mitarbeiterzufriedenheit. Hybride Arbeitsmodelle, bei denen Arbeitnehmer teils im Büro und teils im Homeoffice arbeiten, werden zunehmend populär. „Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin von zu Hause arbeiten möchten, können beide Seiten nach individuellen Lösungen suchen, die sowohl den Interessen des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers entgegenkommen“, rät Golomb. Und weiter: „Grundsätzlich können Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurück ins Büro holen, wenn keine anderslautenden vertraglichen Regelungen bestehen. Allerdings sind flexible Arbeitsmodelle durchaus geeignet, Fachkräfte zu finden und zu binden“, sagt Golomb.
Bild: SHVETS production (Pexels, Pexels Lizenz)
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