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Hitze im Büro setzt matt

03.08.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Studie über Auswirkungen hoher Temperaturen im Sommer

Wie sich hohe Temperaturen in Büroräumen auf die Beschäftigten auswirken, das hat eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersucht. 20 Versuchspersonen simulierten in einem Versuchsraum Büroaufgaben. Dabei wurden verschiedene physiologische Parameter gemessen und die Leistungsfähigkeit der Probanden überprüft.

Auf den ersten Blick überraschte das Ergebnis: Trotz Hitze nahm die Arbeitsqualität nicht ab. Doch die Versuchsteilnehmer mussten sich mehr anstrengen, um gleiche Leistungen zu erbringen. Alle Ergebnisse befinden sich im BAuA-Forschungsbericht "Hitzebeanspruchung und Leistungsfähigkeit in Büroräumen bei erhöhten Außentemperaturen".

Wird es im Büro wärmer, steigen Hauttemperatur und Herzfrequenz, wie die BAuA-Studie zeigen konnte. Beides bleibt jedoch im gesundheitlich unbedenklichen Bereich. Außerdem steigt die Hautfeuchte spürbar an und die Probanden haben größeren Durst. Erstaunlich ist das Ergebnis der kognitiven Tests. Denn entgegen der ursprünglichen Annahme der Forscher sank die Leistungsfähigkeit während der vierstündigen Versuchszeit nicht ab. Das bedeutet jedoch nicht, dass zwischen dem Arbeiten bei gemäßigten und bei hohen Temperaturen kein Unterschied besteht. Die Versuchspersonen berichteten, dass sie sich bei 30 °C durch die Aufgaben deutlich angestrengter fühlten als bei 22 °C. Mit dem Anstieg der Temperatur nahm die Bereitschaft sich anzustrengen ab und Erschöpfung sowie Schläfrigkeit zu. Bei den Tests der BAuA-Studie zu Konzentration, numerischem und verbalem Denken ließ sich kein deutlicher Leistungsabfall nachweisen. Dies führen die Forscher darauf zurück, dass der Mensch in der Lage ist, die Hitzebeanspruchung - zumindest für eine gewisse Zeit - im Interesse seiner geistigen Leistung zu kompensieren. Irgendwann jedoch ist auch dieses Kompensationsvermögen erschöpft.

Zum Schutz von Mitarbeitern ist für Arbeitgeber die Arbeitsstättenregel Raumtemperatur (ASR A3.5) maßgebend. Laut dieser Regel sollen ab einer Lufttemperatur von 26 °C Maßnahmen von Arbeitgebern ergriffen werden. Ab 30 °C müssen sie tätig werden, um die Beschäftigten vor der Hitze zu schützen. Während des Studienverlaufs zeigten bereits kleinste Maßnahmen, die von den Teilnehmern selbst ergriffen wurden, Wirkung. Die Kleidung zu lockern, mehr zu trinken oder kleine Pausen zu machen, hilft an heißen Tagen der Leistungsfähigkeit auf die Sprünge.

Der Bericht steht als PDF zum Download bereit.
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