29.03.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Es fehlt an grundlegenden Dingen wie Nahrung, Wasser, Hygieneartikeln, Decken, Taschenlampen und Medikamenten. Doch die Solidarität und Hilfsbereitschaft sind enorm. Viele Bürger engagieren sich mit Hilfsgütertransporten ins Kriegsgebiet oder durch die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland. Es wird mit persönlichem Einsatz, Sachspenden oder Geldspenden geholfen. Der Staat fördert diese Hilfsbereitschaft durch Steuererleichterungen.
In Deutschland werden gerne gebrauchte Bekleidung, Decken, Isomatten, Schlafsäcke, Kinderspielzeug und andere Güter gespendet. Was selbst nicht mehr benötigt wird, soll wenigstens anderen nützlich sein. Zudem verursacht diese Art von Spende keine zusätzlichen Kosten für den Spender. Auch Sachspenden sind steuerlich absetzbar, sofern sie an eine anerkannte gemeinnützige Organisation gespendet und registriert werden.
Voraussetzung dafür ist, dass der Wert jeder einzelnen Sache erhoben wird. Dies ist für Hilfsorganisationen sehr zeitaufwendig, denn der Wert von gebrauchten Artikeln muss anhand ihres Verkehrswerts geschätzt werden. Das heißt, dass der Marktpreis für die gebrauchte Sache anhand eines vergleichbaren Artikels z.B. über Kleinanzeigen, eBay oder Ähnliches zu ermitteln ist. Wer vor diesem Hintergrund bei gebrauchten Artikeln auf eine Spendenbescheinigung und Steuererleichterung verzichtet, tut Gutes.
Werden hingegen neu gekaufte Sachspenden bei einer Hilfsorganisation abgeliefert, verhält es sich unproblematisch. Der Wert der Spende ist mittels Kassenbon ganz einfach nachweisbar. Also unbedingt Kaufnachweise aufheben und durch die Spendenorganisation quittieren lassen. Einer Steuererleichterung steht somit nichts im Wege.
Wesentlich leichter sind Geldspenden zu handhaben. Zudem bedeuten sie für die Hilfsorganisationen einen geringeren logistischen Aufwand und können sofort zielgerichtet eingesetzt werden. Neben dem „Bündnis Entwicklung Hilft“ und der „Aktion Deutschland Hilft“ helfen auch andere Organisationen wie die Caritas, Unicef, Care oder das DRK mit extra eingerichteten Sonderkonten.
Zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten reicht in diesem Jahr ein vereinfachter Spendennachweis in Form eines Buchungsbelegs oder einer Einzahlungsbestätigung aus. Auf dem Beleg müssen Spendenhöhe, Spendenzweck, Empfänger und der Spendende ersichtlich sein. Wichtig ist, dass die Spende auf ein extra dafür eingerichtetes Sonderkonto „Ukraine“ geht und es sich bei dem Empfänger um eine anerkannte gemeinnützige Organisation handelt. Denn nur solche sind steuerbegünstigt.
In der Steuererklärung wird die Spendensumme später bei den Sonderausgaben eingetragen. Der Beleg ist der Steuererklärung nicht mehr beizufügen. Es ist ausreichend, ihn vorzuhalten, falls das Finanzamt ihn anfordert. Eine Zuwendungsbestätigung ist bei Spenden auf Sonderkonten nicht notwendig.
Vielerorts sammeln, sortieren und transportieren Ehrenamtliche Hilfsgüter und verteilen sie dann an die Hilfsbedürftigen oder bringen sie in die Ukraine. Erfolgt dies für einen gemeinnützigen Verein, kann unter Umständen eine Aufwands- oder Vergütungsspende in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass auf eine Vergütung oder einen Kostenersatz verzichtet wird, der in der Vereinssatzung oder in anderer Form schriftlich vereinbart wurde.
Entstehen dem ehrenamtlich Arbeitenden für sein Engagement Kosten, wie z.B. Telefongebühren für die Organisation von Hilfsgütern oder Fahrtkosten mit dem eigenen PKW, um die Hilfsgüter einzusammeln und zur zentralen Sammelstelle zu bringen, so besteht die Möglichkeit, auf den Kostenersatz zu verzichten und stattdessen eine Spendenbescheinigung vom Verein zu bekommen. Diese ist für die Erstellung der Steuererklärung aufzubewahren.
Bild: kschneider2991 (Pixabay, Pixabay License)
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