28.12.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Das dafür notwendige Wirtschaftsplangesetz wurde heute im zweiten Durchgang im Bundesrat beschlossen. Damit kann das Gesetz nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten pünktlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2024 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital erhalten. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Die Fördermittel für den Mittelstand können wir 2024 deutlich aufstocken. Das ist ein wichtiges Singal für den deutschen Mittelstand und gerade auch für Gründer und Gründerinnen, die davon besonders profitieren sollen. Denn hierdurch können wir die Unternehmen auch in der aktuellen herausfordernden Situation mit zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital in Rekordhöhe unterstützen. Damit schaffen wir die Grundlage für wichtige Investitionen in die Zukunft und helfen den Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und ihre ehrgeizigen Ziele in Richtung Klimaschutz und Digitalisierung zu erreichen.“
Hierzu tragen in besonderem Maße auch das neue, attraktive Förderprodukt „ERP-Nachhaltiges Leasing“ und das geplante Programm „ERP-Nachhaltige Gründung“ bei.
Die ERP-Förderprogramme kommen dem deutschen Mittelstand in seiner gesamten Breite zugute. Die Schwerpunkte für das Jahr 2024 liegen weiterhin auf der Stärkung des Finanzierungszugangs für Gründungen und kleine und mittlere Unternehmen sowie auf den volkswirtschaftlich wichtigen Schlüsselbereichen Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital.
Bild: Ibrahim Boran (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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