06.02.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch qualifizierte Beratungsunternehmen. Darüber hinaus wird es einen weiteren Förderaufruf zur Vernetzung, Kooperation und Stärkung gemeinwohlorientierter Unternehmen geben. Dafür stehen bis Jahresende 2023 rund 89,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Staatssekretär Sven Giegold: „Das ist das bisher größte Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland. Sozialunternehmen stärken das Gemeinwohl mit wirtschaftlichen Mitteln, ab jetzt stärkt auch der Staat Sozialunternehmen. Mit diesem Förderprogramm unterstützen wir gezielt gemeinwohlorientierte Unternehmen, damit sie Veränderungsprozesse für eine soziale und ökologische Wirtschaft vorantreiben können. Das kann eine Bürgergenossenschaft sein, die in lokale Energienetze und digitale Infrastruktur investiert; ein Startup, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, den Verfall von Lebensmitteln zu verhindern; ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen, das geflüchteten Menschen eine Arbeit bietet. Diese speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Förderung haben wir entwickelt, um sie in Zeiten aufeinander folgender Krisen passgenau zu unterstützen. Wir stärken so auch Gründerinnen und Gründern den Rücken, die wirtschaftlichen Erfolg mit Engagement für das Gemeinwohl verbinden wollen.“
Das Programm „REACT with impact - Förderung des Sozialunternehmertums“ ist die erste Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag, gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen stärker zu unterstützen. Eine umfassende Nationale Strategie für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Soziale Innovationen erarbeitet das BMWK aktuell gemeinsam mit dem BMBF.
Laut Schätzungen der EU-Kommission sind 10 Prozent aller Unternehmen in der Europäischen Union gemeinwohlorientiert, sie beschäftigen fast 13,6 Millionen Menschen.
Für „REACT with impact“ antragsberechtigt sind gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups, die unter anderem die Kriterien der EU-KMU-Definition und der Social Business Initiative der Europäischen Kommission erfüllen. Ein zentrales Kriterium ist dabei, dass die Unternehmen und Startups mit ihrer Geschäftstätigkeit in erster Linie ein soziales oder ökologisches Ziel verfolgen und ihre Gewinne größtenteils reinvestieren. Die Rechtsform der Unternehmen spielt keine Rolle.
Die Finanzierung des Programms erfolgt aus dem europäischen Wiederaufbauinstrument REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) und wird vollständig über den Europäischen Sozialfonds bis Ende 2023 zur Verfügung gestellt. REACT-EU dient der kurzfristigen Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft.
Eine sich 2023 anschließende, bedarfsgerechte Unterstützung wird sichergestellt.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Bild: Ryoji Iwata (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
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