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Geplante Steuerentlastungen für 2015 und 2016

06.07.2015  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags hat der Bundestag diverse Einzelmaßnahmen beschlossen, die zum einen die sogenannte kalte Progression abmildern und darüber hinaus Familien und Alleinerziehende mit Kindern entlasten sollen.

Hierbei handelt es sich nicht um zusätzliche steuerliche Entlastungen, sondern lediglich um einen durch den progressiven Steuertarif erforderlichen Ausgleich durch die inflationsbedingt nicht unerheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten.

Die Einzelmaßnahmen im Überblick:

gültig Betrag Veränderung um
Grundfreibetrag für Ledige
bis 31.12.14 8.354 €
ab 01.01.15 8.472 € 118 €
ab 01.01.16 8.652 € 180 €
Grundfreibetrag für Verheiratete
bis 31.12.14 16.708 €
ab 01.01.15 16.944 € 236 €
ab 01.01.16 17.304 € 360 €
Kinderzuschlag (für bedürftige Familien)
bis 30.06.16 140 €
ab 01.07.16 160 € 20 €
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
bis 31.12.14 1.308 €
ab 01.01.15 1.608 € 300 €
ab 01.01.16 1.908 € 300 €
Steuerlicher Abzugsbetrag für Unterhaltsverpflichtungen (§ 33a Abs. 1 Satz 1 EStG)
bis 31.12.14 8.354 €
ab 01.01.15 8.472 € 118 €
ab 01.01.16 8.652 € 180 €

Um insbesondere die Arbeitgeber bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu entlasten, ist die Einführung der tariflichen Entlastungen erstmalig im Lohnabrechnungszeitraum Dezember 2015 vorgesehen. Darüber hinaus soll die rückwirkende Kindergelderhöhung nicht auf andere Sozialleistungen und Kindesunterhalt angerechnet werden.

Volker Hartmann
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Die geplanten steuerlichen Maßnahmen führen nach den Berechnungen des Gesetzgebers für Bund, Länder und Gemeinden zu voraussichtlichen steuerlichen Mindereinnahmen in 2015 in Höhe von 830 Mio. Euro und in 2016 in Höhe von 5,5 Mrd. Euro.

Grundlage für die hier dargestellten Maßnahmen ist die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanz­ausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinder­freibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, Drucksache 18/5244 vom 17.06.15. Der Gesetz­entwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, die möglicherweise am 10.07.15 erteilt werden wird. Wir werden Sie in gewohnter Weise auf dem Laufenden halten.

Der Autor:

Volker Hartmann

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungs­erfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

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