18.03.2019 — Aniko Milz. Quelle: Onlinemarketing.de.
Eine neue Studie von OC&C Strategy Consultants analysierte das Konsumverhalten der Generation Z und zeigt, wie diese von Werbetreibenden angesprochen werden möchte. Die Studie untersuchte 15.500 Menschen aus vier Generationen und neun Ländern, darunter auch Deutschland. Die Ergebnisse zum Konsumverhalten der jüngsten Generation können Händlern aufzeigen, wie sie sich in Zukunft möglichst gut positionieren können, um die neuen Verbraucher anzusprechen.
Die nach 1998 geborene Gruppe macht bereits ein Drittel der Weltbevölkerung aus. Doch nicht nur deswegen sollte ein besonderes Augenmerk auf die Generation gelegt werden, die langsam die Millennials ablöst. Bis 2020 soll die Generation Z die größte Verbrauchergruppe sein. Die ersten Zugehörigen der Generation Z werden dieses Jahr 21 Jahre alt, steigen nach und nach in den Berufsalltag ein und werden somit wichtige Konsumenten. Die Generation macht nicht nur 30 Prozent der Weltbevölkerung aus, sie steht trotz ihres jungen Alters in Deutschland nach der Studie von OC&C bereits für vier Prozent der gesamten Haushaltsausgaben. Die Ergebnisse der Studie lassen darauf schließen, wie die Generation Z angesprochen werden kann und was sich auf dem Markt im Laufe der nächsten Jahre, die Gen Z zu einer immer relevanteren Gruppe werden lassen, verändern muss.
Ein zentrales Ergebnis der Studie zeigt, dass Generation Z weniger an Preis und Qualität interessiert ist als noch die Generationen davor. Die jungen Verbraucher, die mit Internet und Social Media groß geworden sind, legen mehr Wert auf Stil, Produktpräsentation und Nachhaltigkeitsaspekte, was doch auf gewisse Qualitätsvorstellungen schließen lässt. Nach eigenen Angaben geben 20% der deutschen Befragten ihr Geld lieber für Erlebnisse als für Produkte aus. Dabei steht unter anderem das Shopping-Erlebnis im Vordergrund. Wer den jungen Kunden also auch ein Erlebnis beim Einkaufen bietet, hat bessere Chancen, diese an sich zu binden.
Traditionelle Inspirationsquellen können Generation Z kaum mehr zu einer Kaufentscheidung bringen. Nur fünf Prozent der deutschen jungen Verbraucher lassen sich beim Kauf inspirieren. Viel eher werden sie durch Freunde und Prominente, Mobile Apps, Social Media-Accounts und Blogs in ihrer Entscheidung beeinflusst.
Unsere Studie zeigt, dass die Gen Z ähnlich wie die Millennials gründliche Produkt- und Preisrecherchen betreiben. Intensiver als ältere Generationen nutzt sie dafür die Online-Kanäle der Marken,
so Christian Treiber, einer der Autoren der Studie. Sie sind dauerhaft online und in sozialen Medien unterwegs, folgen dort Marken und den Accounts von Einzelhändlern. Sie liken, teilen und schreiben Online-Bewertungen. Händler sollten sich also über neue Formen der Interaktion mit den jüngsten Verbrauchern Gedanken machen und besonders auch die eigenen Social Media-Kanäle pflegen.
Es ist wohl auch dem Internet geschuldet, dass sich die Zugehörigen der Generation Z über alle Länder hinweg in Einstellungen und Haltung mehr ähneln als die Generationen zuvor. Fragen der Gleichstellung, des Tierschutzes und der Vielfalt sind vorrangig für Generation Z. Soziale Verantwortung ist ein Thema, das nicht nur Händler, sondern auch künftige Arbeitgeber beachten sollten. „Das hohe gesellschaftspolitische Bewusstsein der Gen Z und der Wunsch, etwas Sinnvolles zu tun, wird auch Auswirkungen auf das Verhältnis zu potenziellen Arbeitgebern haben. Wollen Einzelhändler die Gen Z in Zukunft als Mitarbeiter gewinnen, sollten sie daher auch ihre Unternehmenswerte weiterentwickeln“, so Treiber.
Es ist festzuhalten, dass die Verbraucher von morgen nicht einfach zufriedenzustellen sein werden. Um sich gegen die Vielfalt der Konkurrenz behaupten zu können, müssen Einzelhändler ihre Unternehmenswerte sowie ethischen Standards hinterfragen und neue Wege finden, um ihre Kunden online zu erreichen.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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