18.01.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund.
"Die Corona-Krise hat unser Land und jeden einzelnen von uns in den zurückliegenden Monaten vor große Herausforderungen gestellt. Dennoch haben wir gemeinsam nicht nur im Kampf gegen das Virus viel erreichen können. Hunderttausende Arbeitsplätze konnten durch Kurzarbeiterregelungen erhalten werden. Zahlreiche Unternehmen haben notwendige staatliche Unterstützung erhalten.
Die aktuelle Zahl der Infektionen und insbesondere die neue Variante des Coronavirus erfordern von uns weitere Anstrengungen. Wir müssen gemeinsam im Rahmen unserer Möglichkeiten alles tun, um weitere Infektionen zu vermeiden, um damit die Gesundheit und das Leben vieler zu schützen. Das gilt nicht nur für das Privatleben, sondern auch für das Arbeitsleben.
Arbeitgeber, Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sind bislang sehr verantwortungsvoll mit der schwierigen Situation umgegangen. Die Umsetzung von Pandemieplänen, Hygienekonzepten und der zwischen den Sozialpartnern, der Bundesregierung sowie Bundesländern und den Unfallversicherungsträgern vereinbarten SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln haben dazu geführt, dass der Arbeitsplatz im Vergleich ein sicherer Ort ist.
Dennoch müssen wir jetzt die Kontakte weiter einschränken und die Mobilität verringern. Arbeiten im Homeoffice trägt dazu bei. Homeoffice ist nicht für jeden Beruf oder jede Tätigkeit geeignet. Produktion, Fertigung, Pflege und die Versorgung mit wichtigen Gütern erfordern zum Beispiel Präsenz. Oft sprechen auch betriebliche Abläufe dagegen. Wo es möglich ist, bieten Unternehmen ihren Beschäftigten heute bereits weitgehend Homeoffice an. Es kann jedoch noch mehr getan werden – wobei hier Arbeitgeber, Beschäftigte und Betriebsräte gemeinsam in der Pflicht stehen, diese Möglichkeit verantwortungsvoll zu nutzen.
Wir appellieren an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personalverantwortliche sowie Führungskräfte – wo immer dies möglich ist –, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in dieser Situation Homeoffice anzubieten. Gleichzeitig appellieren wir an die Beschäftigten, diese Angebote soweit sinnvoll und möglich anzunehmen und von zu Hause zu arbeiten.
Wir wissen, dass Homeoffice für viele Unternehmen eine finanzielle, organisatorische und auch datensicherheitstechnische Belastung darstellt. Für Beschäftigte kann Homeoffice eine soziale und emotionale Belastung darstellen. Homeoffice in diesem Ausmaß ist eine Ausnahme, die die aktuelle Pandemie erfordert. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit einer gemeinsamen Anstrengung und den angelaufenen Impfungen diese Herausforderungen bewältigen können."
Bild: Nastuh Abootalebi (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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