07.11.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Robert Half Deutschland GmbH & Co. KG.
Die Hälfte der Teilnehmer einer Befragung unter 1.000 Arbeitnehmern im Auftrag des Personaldienstleisters Robert Half gibt an, dass sie bei Gesprächen über das Gehalt mit dem Chef sehr nervös sind. Noch mehr Stress erzeugt nur das Zugeben von Fehlern.
In der Höhe des Gehalts spiegelt sich für die Arbeitnehmer die direkte Wertschätzung ihrer Arbeit wider – entsprechend wichtig ist dieses Thema für sie. Außerdem ist eine Kompetenz gefragt, die nicht jeder perfekt beherrscht: Verhandlungsgeschick. Christian Umbs, Managing Director beim Personaldienstleister Robert Half, verrät ein paar Tipps, um die Nervosität abzulegen und das Gespräch positiv zu gestalten.
Der Gehaltsvergleich von Robert Half zeigt, dass sich viele Fachkräfte in einer guten Verhandlungsposition befinden. Eine Tendenz, die auch Christian Umbs bestätigt: „Die aktuelle Marktsituation zeigt, dass die Kompetenz erfahrener Mitarbeiter sehr gefragt ist und ein hoher Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften besteht. Arbeitgeber sollten ein Interesse daran haben, diese Mitarbeiter langfristig zu binden.“
Seinen Vorgesetzten nach mehr Gehalt zu fragen, kostet sicherlich immer Überwindung. Umso mehr, wenn die erste Anfrage abgelehnt wurde. Dann vorschnell aufzugeben, ist aber der falsche Weg, verrät Umbs: „Viele Angestellte nutzen ihren Verhandlungsspielraum nicht komplett aus. Laut unserer Studie warten mehr als zwei Drittel bis zu einem Jahr, um den Vorgesetzten erneut nach mehr Gehalt zu fragen, wenn die erste Forderung abgelehnt wurde. Chefs gehen jedoch davon aus, dass der Arbeitnehmer schon viel früher das Gespräch sucht.“
Sollte dem Wunsch nach einem höheren Gehalt nicht entsprochen werden, könnten Zusatzleistungen wie flexible Arbeitszeiten oder andere Zuschüsse nachverhandelt werden. Denn auch diese Reaktion hätten viele Chefs erwartet – umgesetzt haben sie aber nur 11 % der Angestellten.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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