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GEG-Kompromiss der Bundesregierung: Prinzip Hoffnung statt klarer Regeln

13.07.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesarchitektenkammer.

Die Regierungskoalition hat sich vergangene Woche auf einen Kompromiss zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt. Der überarbeitete Gesetzestext wird jetzt im Bundestag behandelt und soll ab 1. Januar 2024 in Kraft treten. Aus Sicht der Bundesarchitektenkammer (BAK) hat dieser Kompromiss zwar grundlegende Fehler korrigiert, jedoch eine entscheidende Schwachstelle.

Die ursprünglich vorgesehene Vorgabe, beim Neueinbau einer Heizung mindestens 65 Prozent an erneuerbarer Energie zu nutzen, wurde stark ausgehöhlt. Was als Entlastung für Gebäudeeigentümer gedacht ist, wird voraussichtlich viel Verwirrung stiften und Kostenrisiken für die Verbraucher nach sich ziehen. Nun kommt es vor allem auf die Überzeugungskraft der beratenden und planenden Berufe, auf die Förderanreize und auf die Gebäudeeigentümer an.

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Die Schwachstelle an dem ausgehandelten GEG-Kompromiss ist, dass das Gesetz in dieser Form nicht den entscheidenden Beitrag zum Gelingen des Projekts „Wärmewende im Heizungskeller“ leisten wird. Vielmehr kommt es jetzt auf die Gebäudeeigentümer an und ob sie dem Narrativ glauben, dass die Zukunft in der Nutzung von Biogas- und Wasserstoffheizungen liegt und sie daher guten Gewissens eine neue fossile Heizung einbauen können. Das wäre schlecht für das Klima. Oder entscheiden sie sich mehrheitlich für Wärmepumpe oder Fernwärme? Dann besteht vielleicht doch die Aussicht, dass künftig „möglichst jede neu eingebaute Heizungmit mindestens65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben“ wird, wie es die Bundesregierung ursprünglich vorgesehen hatte. Diese Eigenverantwortung wäre gut fürs Klima, ist aber nicht das Ergebnis entschlossener und zielgerichteter Politik.

Dazu sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Zwei grundlegende Fehler sind gegenüber dem im April vorgelegten GEG-Entwurf korrigiert worden: Erstens, mit dem vorgesehenen Wärmeplanungsgesetz werden die Kommunen verpflichtet, zu klären, ob und wie die Wärmeversorgung vor Ort klimafreundlicher gemacht wird. Erst dann werden Gebäudeeigentümer durch das GEG in die Pflicht genommen. Das verbessert die Planungssicherheit auf allen Seiten. Zweitens, auch die Frage der finanziellen Förderung der durch das GEG eingeforderten Pflichten ist nun grundsätzlich beantwortet.“

Doch Gebhard hätte sich gewünscht, dass sich die Bundesregierung hinsichtlich der 65-Prozent-Vorgabe deutlicher positioniert. „Statt den Gebäudeeigentümern eine Orientierung zu bieten, wie sie ihre Heizungskeller klimafreundlich transformieren können, werden mit den nun aufgenommenen Ausnahmen und Aufschiebungen Technologiepfade in eine ungewisse Wasserstoff-Zukunft gelegt und der Einbau von Gas- und Ölheizungen noch viele Jahre ermöglicht – auf Kosten der Gebäudeeigentümer und des Klimas.“

Eine Beratungspflicht für diejenigen, die noch eine Gas- oder Ölheizung installieren möchten, soll es nun richten. Damit liegt es also in der Verantwortung der beratenden Architekten, Ingenieure und Energieeffizienzexperten, die Gebäudeeigentümer auf den richtigen Weg zu bringen. „Diese Lösung bietet viel zu viele Schlupflöcher“,“ so Gebhard, „Natürlich ist eine gute Beratung wichtig. Und Architektinnen und Architekten sehen es als Kernaufgabe, ihren Bauherren die notwendige Beratung und planerische Unterstützung zu bieten. Dazu haben die Kammern auch eine eigene Qualifizierungsoffensive „Fit for Nachhaltigkeit“ ins Leben gerufen. Aber die Aufgabe des GEG wäre es, hier klare Leitplanken zu definieren und nicht vorwiegend auf Eigenverantwortung zu setzen.“

Bild: Narcisa Aciko (Pexels, Pexels Lizenz)

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