27.05.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DRV Deutscher ReiseVerband e.V..
Bei Geschäftsreisen unterstützen nur 51% der Unternehmen ihre Mitarbeiter aktiv in Bezug auf Reiserisiken und durch eine entsprechende Betreuung bei Problemen während der Reise. Zu diesem Ergebnis kommt die Umfrage „Chefsache Business Travel“ von Travel Management Companies im Deutschen ReiseVerband (DRV). Damit setzen Unternehmen nicht nur ihre Mitarbeiter, sondern auch sich selbst unnötigen Risiken aus. Denn Arbeitgeber sind zur Fürsorge gegenüber ihren Beschäftigten verpflichtet. Das heißt, sie müssen in ausreichendem Maße dafür Sorge tragen, dass der Mitarbeiter vor möglichen Gefahren, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit auftreten können, geschützt ist. Diese Pflicht besteht auch auf Geschäftsreisen.
„Die Missachtung der arbeitsrechtlichen Vorgaben kann im Ernstfall haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In jedem Fall ist die Nichteinhaltung belastend für das Verhältnis zum Mitarbeiter, wenn sich dieser von seinem Arbeitgeber allein gelassen fühlt“, sagt Stefan Vorndran, Vorsitzender des DRV-Ausschusses Business Travel.
Geschäftsreisebüros unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung der Vorgaben zur Fürsorgepflicht auf Dienstreisen. Die Spezialisten versorgen Mitarbeiter und Unternehmen während der Reise mit allen notwendigen Informationen. Dazu bauen sie eine umfassende Datenbasis auf, die neben sämtlichen Reisedaten auch die Analyse potenzieller oder bereits eingetretener Gefahren umfasst. Diese Informationen werden allen Beteiligten in Echtzeit übermittelt, so dass im Notfall schnell gehandelt werden kann. Darüber hinaus wird dem Reisenden ein ständig verfügbarer Ansprechpartner zur Seite gestellt. In extremen Situationen, zum Beispiel bei Geschäftsreisen in Krisengebiete, kann mit Zustimmung aller Beteiligten auch eine Ortung des Mitarbeiters veranlasst werden. Mit diesen Maßnahmen tragen Unternehmen nicht nur ihren arbeitsrechtlichen Pflichten Rechnung, sondern geben ihren Angestellten das gute Gefühl, im Ernstfall auf ihren Arbeitgeber bauen zu können. Mit dieser Sicherheit im Hinterkopf kann sich der Mitarbeiter ganz auf das eigentliche Ziel seiner Geschäftsreise konzentrieren: Geschäftsabschlüsse unter Dach und Fach zu bringen.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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