21.05.2015 — Mirja Link-Lundehn. Quelle: conovo media GmbH.
Schon vergleichsweise kleine Fehler können Führungskräfte finanziell ruinieren. Verstößt die Führungsriege gegen ihre kaufmännischen Sorgfaltspflichten und dem Unternehmen entsteht ein Schaden, können sie persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Das gilt nicht nur für Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer und Beiräte. Auch leitende Angestellte, Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigte haften unter Umständen persönlich. Besonders tückisch: Sie haften nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für Fehler von Kollegen und Mitarbeitern.
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichthofes (BGH, Az. 4 StR 323/14) weitet die Haftungsproblematik auch auf Mitarbeiter aus, die ohne nominellen Status faktisch geschäftsführend agieren. Dazu zählen alle Kräfte, die zentrale Funktionen mit einem erheblichen persönlichen Verantwortungsspielraum wahrnehmen.
Haftungsrisiken lauern in der Praxis zuhauf. Eine verantwortliche Führungskraft haftet gegenüber der Gesellschaft etwa für fehlerhafte Vertragsgestaltungen oder Kalkulationen, eine nachlässige Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten oder verspätete Entscheidungen, durch die dem Unternehmen hohe Folgekosten entstehen. In die Außenhaftung können Entscheidungsträger genommen werden, wenn sie etwa Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen, unrichtige Bescheinigungen ausstellen oder Fördermittel falsch einsetzen.
Managerhaftpflicht-Versicherungen, so genannte D&O-Policen (Directors-and-Officers-Versicherungen), sichern Führungskräfte gegen Schadenersatzforderungen ab. Ausgangspunkt für eine Versicherungswahl sollte grundsätzlich eine ganzheitliche Risiko-Analyse sein. So lassen sich potenzielle Gefahrenherde genau erkennen und bewerten. Von Vorteil sind Versicherungslösungen, die nach dem Baukastenprinzip funktionieren. Sie erlauben die flexible Ab- oder Zuwahl einzelner Leistungselemente. Überschneidungen zu bereits existierenden Policen sind zu vermeiden. Möglicherweise lassen sich bestehende Verträge wie Straf-Rechtsschutzversicherungen einsparen, wenn eine D&O-Police clever ausgestaltet wird. Für inhabergeführte kleinere GmbHs reicht oft eine so genannte „Drittschadens-D&O“, die allein Haftungsansprüche im Außenverhältnis abdeckt. Gegenüber der marktüblichen D&O-Police ist hier eine Kostenersparnis von rund 20 Prozent erzielbar.
Schon die Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen löst oft stattliche Anwalts- und Gerichtskosten aus. Ratsam ist daher ein vorbeugender Versicherungsschutz, der eine vorsorgliche Rechtsberatung einschließt. Auch eine Deckungserweiterung für Kosten einer PR-Beratung zur Minderung von Reputationsschäden kann sinnvoll sein. So lassen sich die oft mit Haftungsfällen einhergehenden Imageprobleme abfedern.
Die Form der Antragstellung ist auch ein wichtiges Auswahlkriterium für die Versicherung. Je umständlicher das Prozedere, desto kritischer sind D&O-Policen zu bewerten. Schnell bieten Antworten auf schwammig formulierte Fragen unnötigen Interpretationsspielraum und gefährden später den Versicherungsschutz.
Bei Auswahl und Abschluss von D&O-Policen ist viel Know-how und Verhandlungsgeschick gefragt. Unternehmen sollten daher immer erfahrene Finanzexperten hinzuziehen, die sie von der Risiko-Analyse bis zur Schadensabwicklung professionell unterstützen.
Im Ernstfall überschlagen sich oft die Ereignisse. Praxistipp: Führungskräfte sollten sich jährlich eine Versicherungsbestätigung geben lassen und eine Kopie der Police privat aufbewahren. Im Falle einer Amtsenthebung mit sofortiger Freistellung wissen sie dann immer, in welcher Höhe und gegen welche Risiken sie versichert sind.
Fallstricke umgehen
In den Versicherungsbedingungen von D&O-Policen lauern oft Fallstricke. Wo Unternehmen und Versicherte genau hinsehen sollten:
Mirja Link-Lundehn ist Geschäftsführerin von KremerLundehn, einer unabhängigen Gesellschaft für Finanz- und Versicherungsmanagement. Die diplomierte Betriebswirtin und Versicherungsfachfrau bringt mehr als 20 Jahre Branchenerfahrung in die Geschäftsleitung ein. Sie verfügt über Zusatzqualifikationen als zertifizierte Generationenberaterin und Erbschaftsplanerin. Ihre Beratungsschwerpunkte im Firmenkundenbereich sind die Themen gewerbliches Risikomanagement, Managerhaftpflicht, Notfallplanung und Geschäftsführerversorgung.
Themen
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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