25.01.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Postbank AG.
Selten hat sich die Förderlandschaft für Hausbesitzende, die eine Modernisierung vorhaben, so schnell so stark verändert. Besitzer von Immobilien tun gut daran, sich die neuen Möglichkeiten anzuschauen und auch zu nutzen. „Die Fristen für den Übergang zum Heizen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien hat der Gesetzgeber zwar großzügig gesetzt“, sagt Holm Breitkopf von der BHW Bausparkasse. „Doch schnelles Handeln lohnt sich.“
CO2-Kostenaufteilungsgesetz, Heizkostenverordnung & Co.
Aktuelles Praxiswissen für Vermieter & Verwalter
Bonus für Schnelle ist durchaus wörtlich zu nehmen. Wer von 2024 an eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann vom Bund nicht nur eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten bekommen. Kurzentschlossene erhalten zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, allerdings nur bis einschließlich 2028.
Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich können sich zudem eine weitere Förderung von bis zu 30 Prozent sichern. „Die Boni können miteinander kombiniert werden“, erläutert der Experte von BHW. „Die gesamte Förderung darf aber 70 Prozent der Aufwendungen für die Modernisierung nicht übersteigen.“
Den Übergang zu Wärmepumpe oder anderen klimaschonenden Heizsystemen jahrelang aufzuschieben, wird für Eigentümerinnen und Eigentümer noch aus weiteren Gründen zum Nachteil. Sie verbrauchen mehr Energie als nötig, gleichzeitig steigen die Abgaben für CO2-Emissionen weiter – auf 45 Euro pro Tonne schon 2025. Modernisierungswillige können den Rat zertifizierter Expertinnen und Experten einholen, die alle Förderquellen kennen und zu nutzen wissen. Denn es gibt auch auf der Ebene von Bundesländern und Kommunen immer wieder attraktive Förderungen zu entdecken. So unterstützen 119 ländliche Gemeinden in vielen Teilen der Republik Hauskauf und -sanierung mit dem zukunftsweisenden Programm „Jung kauft Alt“.
Bild: Los Muertos Crew (Pexels, Pexels Lizenz)
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