04.02.2021 — Jasper Staben. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Fehlerkultur ist ein theoretisches Konzept aus den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Es beschreibt, wie Gesellschaften, Gruppen oder Organisationen mit Fehlern, Fehlerrisiken und den Konsequenzen von Fehlentscheidungen umgehen – und ist damit für Unternehmen ein hoch relevantes Thema. In Deutschland herrscht vielerorts beim Umgang mit Fehlern eine Angstkultur. Warum dies nicht nur mehr Fehler produziert, sondern auch Chancen zur Innovation zunichtemacht, lesen Sie hier.
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Eines vorab: Jeder Kulturwandel braucht Zeit. Einer der vielen Definitionsansätze des Kulturbegriffs beschreibt sie als die Summe menschlichen Verhaltens zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort. Gewandelt hat sich eine Kultur also dann, wenn sich Gewohnheiten einer Personengruppe dauerhaft verändert haben. Um einen konstruktiven Umgang mit Fehlern und deren Konsequenzen zu finden, lohnt sich der Aufwand aber allemal. Denn das Ziel einer positiven Fehlerkultur ist natürlich nicht, Fehler kleinzureden, zu ignorieren oder gar zu glorifizieren.
Es geht vielmehr darum, die Angst vor Fehlern zu nehmen, um so einerseits die Anzahl gemachter Fehler im Unternehmen zu reduzieren und andererseits mit den verbleibenden Fehlern bestmöglich umzugehen. Negative Konsequenzen abzumildern und mögliche Lerneffekte und Verbesserungspotenziale freizusetzen. Dabei helfen folgende Grundsätze:
Fehler sind erlaubt und sie können jedem passieren. Diese Einstellung nimmt die Angst vor Fehlern innerhalb eines Unternehmens, sodass weniger Fehler passieren und ein konstruktiver Umgang mit den übrigen, unvermeidbaren Fehlern möglich ist.
Ziel ist es, die Ursache eines Fehlers zu finden, um diesen künftig zu vermeiden. Fehler passieren unabsichtlich und basieren oft auf Missverständnissen oder Unklarheiten. Auch der Person, die für einen Fehler verantwortlich ist, wäre es lieber, der Fehler wäre nicht passiert. Vorwürfe oder Androhung von Konsequenzen bringen niemanden weiter. Helfen Sie Ihren Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen lieber dabei, zukünftig einen Fehler nicht zu wiederholen.
Eine positive Fehlerkultur wird unter anderem dadurch gestärkt, dass man offen zu seinen Fehlern steht. Führungskräfte sind Vorbilder und haben dafür Sorge zu tragen, dass ein Fehlereingeständnis auch honoriert wird. Fehler einzugestehen bedeutet, dass man sich verbessern möchte. Die Haltung können Sie von sich und ihren Mitarbeiter*innen verlangen. Fehlerfrei zu sein jedoch nicht.
Die ideale Basis für eine gute Weiterentwicklung schafft man durch sachliches Feedback. Wurde ein Fehler entdeckt, sollte eine Führungskraft sachlich darauf hinweisen und die Chancen zur Verbesserung in der Vordergrund rücken, anstatt persönliche Kritik zu üben.
Bei der Implementierung einer positiven Fehlerkultur geht es also vor allem um die Haltung gegenüber Fehlern innerhalb eines Unternehmens und darum, Ängste abzubauen. Darüber hinaus sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, um über Fehler diskutieren und so in der Folge daraus lernen zu können. Eine offene und wertschätzende Kommunikation ist dabei von großem Vorteil, Vorwürfe und Schuldzuweisungen sollten vermieden werden.
Damit der Kulturwandel auf Dauer gelingt, sollten Führungskräfte und Mitarbeiter*innen Kompetenzen entwickeln, positiv mit Fehlern umzugehen. Konzentrieren Sie sich auf die Chancen und Lernmöglichkeiten, die aus Fehlern resultieren und strahlen Sie Dankbarkeit dafür aus, mit jedem Fehler ein bisschen besser werden zu dürfen.
Bild: RTimages (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
Themen
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Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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