04.09.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft.
Der Arbeitsmarkt stellt die deutsche Wirtschaft vor enorme Herausforderungen: Drei von vier Unternehmen haben Probleme, für ihre offenen Stellen geeignete Bewerber zu finden. Die Lage dürfte sich verschärfen, denn in den kommenden Jahren gehen Millionen Mitarbeiter in Rente, für deren Stellen nicht nur fachlich, sondern auch schon rechnerisch passende Nachfolger fehlen. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen möglichst attraktive Arbeitgeber sind, dazu gehört auch ein familienfreundliches Umfeld. Das ist für knapp 86 Prozent der deutschen Unternehmen wichtig, zeigt die neue IW-Studie. 2015 war dieser Faktor nur für rund 77 Prozent essenziell.
Teamleitung – Aktuelles für die Führungspraxis
Familienfreundlichkeit hilft dabei, Privates und Berufliches besser miteinander zu verbinden – beispielsweise, indem Arbeitszeit und Arbeitsort flexibel bleiben. Davon profitieren nicht nur Eltern, sondern auch diejenigen, die Angehörige pflegen. Für Unternehmen lohnt sich das Engagement: Zufriedene Beschäftigte spielen deutlich seltener mit dem Gedanken, ihren Arbeitgeber zu wechseln, nur 19 Prozent aller familienfreundlichen Arbeitgeber leiden unter zu hoher Fluktuation. Bei Unternehmen, die keinen besonderen Wert auf Familienfreundlichkeit legen, liegt der Anteil bei 30 Prozent.
Vor 20 Jahren galt Familienfreundlichkeit noch als großes Ziel, heute sei sie betriebliche Realität, sagt IW-Direktor Michael Hüther. „Familienfreundliche Arbeitgeber haben es deutlich leichter, geeignete Bewerber zu finden und Mitarbeiter an sich zu binden. Es stimmt daher optimistisch, dass mittlerweile jedem zweiten Unternehmen eine familienfreundliche Unternehmenskultur zugeschrieben werden kann.“
Der Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2023 wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2023 (PDF-Datei)
Bild: Vlada Karpovich (Pexels, Pexels Lizenz)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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