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Einmal Gesetz, immer Gesetz

09.07.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: PersonalGate.

Was einmal gut gedacht und gesagt ist, soll man ruhen lassen und nichts davon ändern.
Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832), deutscher Dichter der Klassik, Naturwissenschaftler und Staatsmann, hatte ein Faible für Gesetzestexte:

 

 

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