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Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

20.04.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium der Finanzen.

Datenübermittlung der Meldebehörden an das Bundeszentralamt für Steuern startet

Die Meldebehörden haben als örtliche Landesfinanzbehörden zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für jeden Steuerpflichtigen die in § 39e Absatz 9 Satz 5 EStG bezeichneten Daten an das Bundeszentralamt für Steuern in dem mit ihm abzustimmenden Verfahren zu übermitteln. Diese Daten sind in einem zweistufigen Verfahren zu übermitteln; zunächst durch eine erste Datenübermittlung. Als erster Übermittlungszeitraum wird der Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2010 bestimmt.


Weitere Informationen

DOWNLOAD: Datenübermittlung der Meldebehörden an das Bundeszentralamt für Steuern zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale [PDF, 43 KB]



Quelle: Bundefinanzministerium
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