05.09.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Das Thema Nachhaltigkeit wurde in den letzten Jahren auf globaler Ebene immer präsenter und ist mittlerweile sowohl in der Politik als auch in der Gesellschaft fest etabliert. Die UN formulierte schon 2015 zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene 17 weltweit gültige Nachhaltigkeitsziele. Um diese Ziele mit der Praxis in Einklang bringen zu können veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinien-Entwurf zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Als langfristiges Ziel wurde festgelegt, ein integratives und nachhaltiges Wirtschafts- und Finanzsystem zu etablieren. Aber was bedeutet das genau?
Deshalb wird seit 2017 wird von kapitalmarktorientierten Unternehmen, also Konzernen, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, ein Nachhaltigkeitsbericht gefordert. Doch auch kleinere Unternehmen sind, um im Wettbewerb mithalten zu können, in den letzten Jahren dazu übergegangen, selbsttätig Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen. Doch mit der Freiwilligkeit wird es bald vorbei sein. Laut neuen EU-Richtlinien, die eine Änderung der CSR-Richtlinien (Corporate Sustainability Reporting Directive) vorsehen, sollen ab der Berichtsperiode 2023 Nachhaltigkeitsberichte für deutlich mehr Betriebe geltend gemacht werden. Die Nachhaltigkeitsberichte sollen dann auch nicht mehr einzeln veröffentlicht werden, sondern ein Teil des Lageberichts vom Unternehmen sein. Für das Geschäftsjahr 2023 sind alle Unternehmen in der Nachweispflicht, die mehr als 250 Mitarbeitende haben.
Zwei Jahre später sind dann auch alle weiteren mittleren und kleinen Unternehmen angehalten, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Damit einher geht eine wichtige Neuerung vor allem für die Geschäftsführung. Zum einen trägt das Management nun aktiv und nachweislich die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, zum andern soll diese für die Berichte haftbar gemacht werden. Der Bilanzeid, der sich bisher nur auf die Finanzierungsberichterstattung bezogen hat, wird nun auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet werden. Es lohnt sich also eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik.
Jedes Unternehmen das zukunftsorientiert und modern ausgerichtet ist, sollte Nachhaltigkeit nicht nur als vorübergehenden Trend verstehen. Die entsprechenden Unternehmensstrukturen sollten so ausgerichtet sein, dass das Thema langfristig etabliert bleibt. Dies fängt bei einem funktionierenden Nachhaltigkeitsmanagement an, geht über das Thema Klimaneutralität im Unternehmen bis zum Thema CO2-Fußabdruck der Lieferkette. Nachhaltigkeit als Themenkomplex ist mittlerweile auch im Bewusstsein der Unternehmenswelt angekommen. Dies ist am wachsenden Markt für Anlageprodukte, die explizit die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsstandards anstreben, zu erkennen.
Der Nachhaltigkeitsbegriff umfasst im Unternehmenskontext drei Dimensionen, die unter den ESG-Kriterien zusammengefasst werden: Die Environmental Dimension dreht sich in erster Linie um ökologische Aspekte und damit um Themengebiete wie Strategien zum Klimaschutz, ein schonendes Ressourcenmanagement, Recycling, Minimierung von CO2-Emmissionen und Ähnlichem. Unter der Kategorie Social werden alle sozialen Aspekte, wie die Schaffung von gerechten Arbeitsbedingungen, die Achtung der Menschenrechte, Zugang zu Weiterbildungen für Arbeitnehmer etc. zusammengefasst. Die Governance Komponente ist hauptsächlich auf die Unternehmensführung ausgerichtet und enthält Faktoren wie Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten, Einhaltung der Compliance und Risikomanagement.
Um den Anforderungen eines Nachhaltigkeitsberichtes nachzukommen, sollte Ihre Datenerfassung gemäß den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) dargestellt werden. Hinzu kommt das schon angesprochene Nachhaltigkeitsmanagement, das im Betrieb aufgebaut werden muss. Das heißt, dass Verantwortlichkeiten für wichtige Themen benannt werden und Prozesse sowie Abläufe im Vorfeld definiert werden.
Sabine Braun, Gründerin und Managing Partnerin der Nachhaltigkeitsberatung Akzente, geht auf die ESG-Kriterien ein und erklärt: „Unternehmen müssen Angaben zu Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung machen.“ Weiter sagt sie: „Sie sollen zu diesen Aspekten aufzeigen, welche Risiken bestehen, wie sie mit diesen umgehen, welche Managementkonzepte implementiert sind und welche Ergebnisse diese zeigen.“
Zusätzlich wird eine Beschreibung des Geschäftsmodells und eine Darstellung der wichtigsten Leistungsindikatoren erwartet, sodass die gemachten Angaben eingeordnet werden können. Ein guter Nachhaltigkeitsbericht beinhaltet, laut Braun, die Entwicklung von Kennzahlen über mehrere Jahre. Außerdem werden die Nachhaltigkeitsziele mitsamt der Strategien vorgestellt, die zur Einhaltung dieser Ziele angewendet werden. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, ob die jeweiligen Nachhaltigkeitsziele im aktuellen Jahr erreicht wurden oder nicht. Der Nachhaltigkeitsbericht soll den Lesenden Einblick in die Aktivitäten des Unternehmens geben, dabei aber keine gefälschten oder geschönten Zahlen anwenden. Schließlich geht es hier um einen ernstzunehmenden Bericht und nicht um eine Imagebroschüre.
Zusammenfassend liegt der Fokus darauf, die Angaben zum Geschäftsmodell sowie dessen Strukturen, Strategien und Werten transparent zugänglich zu machen. Die Berichterstattung soll einen Einblick in die Leistung und die Wertschöpfungskette des Unternehmens geben. Es sollen Bezüge zur Ressourcenschonung hergestellt werden, dem Kampf gegen den Klimawandel, zur Einhaltung von Menschenrechten und zur Verbesserung sozialer Bedingungen.
Unternehmen, die in diesem Bereich noch keine Erfahrungen gemacht haben, sollten sich nun zeitnah und intensiv mit diesem komplexen Thema auseinandersetzen. Dies betrifft vor allem die Geschäftsleitung, die die Verantwortung für den Nachhaltigkeitsbericht tragen wird.
Die Profis haben schon vorbildhaft gezeigt, wie es geht: Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung und die Unternehmensvereinigung Future haben ein Ranking der Nachhaltigkeitsberichte ins Leben gerufen. Dieses Ranking wird vom Bundesministerium für Soziales und Arbeit gefördert und hat das Ziel, eine CSR-Berichterstattung zu ermöglichen und einen Wettbewerb zwischen den Unternehmen in der Exaktheit des Berichtens zu fördern. Die Platzierungen der Berichte berücksichtigen die ESG-Kriterien, die von den Unternehmen im Bericht dargestellt werden.
Im Jahr 2021 belegten die KMUs Assmann (Büromöbel), Pure Taste Group/Lebensbaum (Lebensmittel) und Neumarkter Lammsbräu (Getränkehersteller) die Plätze eins bis drei. Bei den Großunternehmen schaffte es die Deutsche Telekom auf Platz eins des Siegertreppchens. Dicht gefolgt von der REWE-Gruppe auf Platz zwei und Merck auf dem dritten Platz.
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Quellen und Hintergründe:
Bild: mali maeder (Pexels, Pexels Lizenz)