23.12.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund.
Dazu erklärt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Donnerstag in Berlin:
„Heute ist ein guter Tag für die Mitbestimmung. Das Europäische Parlament hat sich klar zur Mitbestimmung bekannt. Das ist richtig, denn sie spielt eine maßgebliche Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa, den sozial gerechten Übergang zu einer klimaneutralen und ressourceneffizienten Wirtschaft sowie für Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung und -kontrolle.
Home-Office Pflicht und 3G im Unternehmen
Arbeitsrechtliche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Besonders wichtig: Das Europäische Parlament fordert die Europäische Kommission ausdrücklich dazu auf, in Abstimmung mit den Sozialpartnern eine neue Rahmenrichtlinie u.a. zur Unternehmensmitbestimmung vorzulegen, die Mindeststandards bei der Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen im Aufsichts- und Verwaltungsrat sicherstellt. Diese Mindeststandards sollen für all jene Unternehmen gelten, die europäische Gesellschaftsformen wie die Europäische Aktiengesellschaft (SE) nutzen. Je nach Größe des Unternehmens wird dies die Unternehmensmitbestimmung sichern – angefangen von einer kleinen Anzahl von Sitzen bis hin zur paritätischen Mitbestimmung, wie wir sie in Deutschland kennen. Damit reagiert das Europäische Parlament auch auf die fortschreitende Erosion der Unternehmensmitbestimmung und übernimmt die zentrale Forderung des Europäischen und des Deutschen Gewerkschaftsbundes, vorhandene Schlupflöcher zu schließen.
Sehr positiv ist auch, dass das Europäische Parlament die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auffordert, die Rolle der Europäischen Betriebsräte zu stärken und sicherzustellen, dass deren Stellungnahmen auch tatsächlich berücksichtigt werden müssen, ehe Vorstände und Geschäftsführungen eine finale Entscheidung treffen.
Der Ball liegt jetzt im Spielfeld der Europäischen Kommission, die ihre jahrelange Untätigkeit in der Mitbestimmungspolitik endlich beenden muss.
Die neue Bundesregierung muss die Ziele des Europäischen Parlaments unterstützen und gleichzeitig auch auf nationaler Ebene die Mitbestimmung stärken. So sieht es auch der Koalitionsvertrag vor. Ein erster Lackmustest dafür ist die im kommenden Jahr anstehende nationale Umsetzung der EU-Richtlinie mit Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen. Dass die Unternehmensmitbestimmung auch hier geschützt werden muss, dazu haben sich die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag klar bekannt.“
Bild: Rawpixel.com (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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